Weil der Angeklagte das Fahrverbot nicht einhielt, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Foto: dpa/Wabitsch

Weil Großvater Brief nicht weitergibt, fährt 19-Jähriger zu früh Auto. Azubi zu Geldstrafe verurteilt.

Wildberg/Nagold - Er hätte nur noch einen Tag und 80 Minuten warten müssen, um wieder Auto fahren zu dürfen. Weil der 19-jährige Wildberger die einjährige Führerscheinsperre nicht einhielt, verurteilte ihn das Amtsgericht Nagold zu einer Geldstrafe und sprach eine Verwarnung aus.

Gegen den Auszubildenden hatte das Amtsgericht Nagold am 5. September 2013 ein Fahrverbot von zwölf Monaten verhängt. Demnach hätte er ab dem 6. September 2014 um null Uhr wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das tat er aber schon einen Tag früher um 22.40 Uhr. Er wurde von der Polizei kontrolliert und angezeigt. "Sie hätten besser in den Unterlagen nachgeschaut", redete Richter Martin Link dem jungen Mann Link ins Gewissen.

Schuld sei der Großvater gewesen, der im gleichen Haus wohnt, verteidigte sich der Angeklagte. Am 8. August hatte das Amtsgericht Nagold dem 19-Jährigen ein Schreiben zugeschickt, in dem darauf hingewiesen wurde, ab wann er wieder ein Fahrzeug lenken darf. Zu dieser Zeit befand sich der Auszubildende, wie sein Vater in der Verhandlung bestätigte, in Urlaub und kehrte erst am 25. August aus Italien nach Wildberg zurück.

Link: Beschuldigter hat es sich zu einfach gemacht

Der Opa, der auf den gleichen Vornamen hört wie sein Enkel, öffnete den Brief, sah, dass er nicht für ihn bestimmt war, und legte ihn zur Seite. "Ich weiß nicht, wohin er ihn gelegt hat, ich habe ihn nie gesehen", machte der Angeklagte geltend.

So einfach dürfe er sich nicht machen, hielt ihm der Richter vor. Besser wäre gewesen, er hätte sich rechtzeitig erkundigt und auch den Führerschein nicht durch einen Bekannten abholen lassen. Weil die Frage auftauchte, ob er trotz seiner 19 Jahre noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden soll, wurde Elena Nonnenmann von der Jugendgerichtshilfe Calw zugezogen. Der Angeklagte sei noch etwas "unreif", sagte sie und sprach sich dafür aus, ihn nicht nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Der 19-Jährige hätte sich besser informieren müssen, warf ihm Staatsanwältin Johanna Bötge in ihrem Plädoyer vor, stimmte aber einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht zu und forderte eine Geldstrafe von 350 Euro. In der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte am Wochenende in einem Tübinger Club als Barkeeper arbeitet. Richter Martin Link sprach eine Verwarnung aus, außerdem muss der Lehrling 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Dem Vater des 19-Jährigen wurde geraten, für den Opa einen eigenen Briefkasten anzubringen.