Generalbundesanwalt Harald Range Foto: dpa

Neue Enthüllungen bei Wikileaks: Nicht nur Angela Merkel stand im Visier der NSA, sondern auch weite Teil der Bundesregierung. Generalbundesanwalt Range sieht derzeit aber keinen Grund, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft leitet nach den neuen Wikileaks-Enthüllungen über Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland erst mal kein neues Ermittlungsverfahren ein. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit. Laut der Enthüllungsplattform soll die NSA über Jahre weite Teile der Bundesregierung ausgespäht haben.

Generalbundesanwalt Harald Range gehe den neuen Veröffentlichungen von Wikileaks „mit Blick auf eine mögliche strafbare Handlung im Rahmen seiner Verfolgungszuständigkeit nach“, hieß es. Aber: „Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme der Ermittlungen ist damit derzeit nicht verbunden“.

Bereits im Oktober 2013 war bekannt geworden, dass der US-Geheimdienst wohl jahrelang das Handy von Kanzlerin Angela Merkel ausspionierte. Der Generalbundesanwalt hatte dazu Ermittlungen eingeleitet, diese jedoch Mitte Juni aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die dort gewonnen Erkenntnisse sollen der Bundesanwaltschaft zufolge auch in den neuen Prüfvorgang der Behörde einfließen.