In vier von fünf Fällen erbt nicht einer allein, sondern zusammen mit anderen Familienmitgliedern. Solche Erbengemeinschaften sind konfliktbehaftet – und sollten zeitnah aufgelöst werden. Schon der Erblasser kann dazu beitragen, langwierigen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Als die Frau von Wilfried R. unheilbar an Krebs erkrankte, traf sie eine folgenschwere Entscheidung: Nicht Wilfried R. sollte ihren Anteil an dem Einfamilienhaus erben, das die Familie gemeinsam bewohnte, sondern die beiden Töchter – so schrieb sie es kurz vor ihrem Tod in ihr Testament. Für Wilfried R. war das zunächst kein Problem – denn schließlich würden die beiden Töchter nach seinem Tod ja ohnehin einmal das Haus erben, da war es ihm egal, ob sie schon vorher zu jeweils einem Viertel Miteigentümerinnen waren.