Grün-rotes Abendessen in der Villa Reitzenstein am 3. Mai 2016 – wie sieht der Abschied diesmal aus? Foto: dpa/Christoph Schmidt

Wegen Corona wird der Ministerrat auch noch nach der Landtagswahl Beschlüsse fällen. Doch das ist längstens bis zum 16. Mai erlaubt. Bis dahin muss der neue Landtag zusammengekommen sein.

Stuttgart - Was macht die alte Landesregierung eigentlich nach dem 14. März? Das, was sie immer macht: Sie regiert. Deshalb ist der grün-schwarze Ministerrat am 9. März wahrscheinlich nicht zum letzten Mal zusammenkommen, er wird das vielmehr auch nach der Landtagswahl noch tun. Wie immer diese auch ausgeht. Mindestens für den 16. und für den 23. März sind bereits Termine für Kabinettssitzungen freigehalten, heißt es in Regierungskreisen. Notfalls auch noch für den Monat April.

 

Das ist eigentlich nicht üblich. Doch was zunächst befremdlich klingt, hat mit der Corona-Pandemie zu tun. „Die Regierung muss arbeitsfähig sein“, sagt Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. Zum Beispiel nach dem 24. März, wenn die nächste Corona-Runde der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin ansteht. Was dort beschlossen wird, muss sich in den Corona-Verordnungen der Länder niederschlagen. Deshalb ist die Regierung gefordert. Leibhaftig treffen wird sich die Runde allerdings nicht – wie sie das seit dem vergangenen Herbst ohnehin nicht mehr getan hat. Man unterhält sich per Videokonferenz, der Sitzungssaal in der Villa Reitzenstein bleibt auf unabsehbare Zeit verwaist.

Den Zeitplan regelt die Verfassung

Selbstverständlich werde man in den Kabinettssitzungen nach der Wahl keine wichtigen Weichen mehr auf anderen Politikfeldern stellen, sagt Hoogvliet. Schon gar nicht, wenn zeitgleich Sondierungs- oder Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien stattfinden. Die wenigsten Beschlüsse sind so dringlich, dass sie nicht einige Wochen Aufschub vertragen. Ausnahme: Entscheidungen wegen der Pandemie oder einer anderen Katastrophe.

Doch wie lange ist die alte Regierungsformation überhaupt noch erlaubt? Dazu gibt die Landesverfassung eindeutig Auskunft. In Artikel 55, Absatz 2 heißt es: „Das Amt des Ministerpräsidenten und der übrigen Mitglieder der Regierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, das Amt eines Ministers, eines Staatssekretärs und eines Staatsrats auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.“ Das Maß aller Dinge ist also der Souverän, der Landtag. Die Regierung kann nicht unabhängig von ihm agieren.

Daraus ergibt sich die Frage: Wann tritt der neue Landtag zusammen? Hierauf wiederum gibt die Landesverfassung in Artikel 30, Absatz 3, Antwort. Dort heißt es: „Der Landtag tritt spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode zusammen.“

Sag zum Abschied leise . . .

Nun muss man nur noch wissen, wann die alte Wahlperiode endet: Das ist der 30. April 2021. Der neue, 17. baden-württembergische Landtag muss sich also spätestens am 16. Mai 2021 zur konstituierenden Sitzung treffen. Dann endet auch die Amtszeit des Ministerpräsidenten. Allerdings heißt es in Artikel 55, Absatz 3: „Im Falle des Rücktritts oder einer sonstigen Beendigung des Amtes haben die Mitglieder der Regierung bis zur Amtsübernahme der Nachfolger ihr Amt weiterzuführen.“ Soll heißen: Das Land ist auch dann nicht führungslos, sollte es im Landtag keine Mehrheit für einen neuen Regierungschef geben. In der Regel findet der Stabwechsel aber schon vor Ablauf der offiziellen Fristen statt. Vor fünf Jahren zum Beispiel fand die Landtagswahl am 13. März 2016 statt, der neue Landtag hat sich am 11. Mai konstituiert.

Im Mai 2016 hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sein damaliges, grün-rotes Kabinett übrigens zu einem letzten gemeinsamen Abendessen in die Villa Reitzenstein eingeladen. Es gab Spargel mit Sauce Hollandaise und reichlich warme Worte. Möglicherweise wird er es diese Mal bei Letzterem belassen müssen, denn ein gemeinsames Abendessen wäre derzeit von der Coronaverordnung nicht gedeckt. Vielleicht hauchen sich die Partner bei einer Videokonferenz ein leises „Auf Wiedersehen“ zu.