Mit 200 Kilometer pro Stunde soll der Raser vor der Polizei geflüchtet sein. Foto: © Shutter81 – stock.adobe.com

Eigentlich sollten die Zeugen Licht ins Dunkel bringen – aber sie werfen ein widersprüchliches Bild auf den Raserprozess. Ein mutmaßlich lügender Polizist, ein schlafender Beifahrer und ein Busfahrer, der sich nicht mehr genau erinnert, sorgen für noch mehr Verwirrung. Trotzdem konnte ein Urteil gefällt werden.

Villingen-Schwenningen - "Selten habe ich einen Fall behandelt, in dem solch diametrale Aussagen im Raum stehen", sagt der Verteidiger. "Ich frage mich, woher kommt das?"

Neben dem Anwalt sitzt der Angeklagte, wieder mit verschränkten Armen, aber die Selbstsicherheit, die ihm noch am ersten Prozesstag ins Gesicht geschrieben war, ist ihm vergangen. Vor Gericht steht der 22-Jährige wegen des Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens – mit einem Tempo von 200 Kilometer pro Stunde soll er durch Villingen geheizt sein und hat sich dabei eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Große Hoffnungen setzte das Gericht auf die Aussage eines Busfahrers, denn dem mutmaßlichen Raser konnten die Vorwürfe durch die vorherigen Zeugenaussagen noch nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte soll laut Anklage ein vorausfahrendes Fahrzeug in einer März-Nacht überholt haben, der Linienbus sei deswegen zum Bremsen und Ausweichen auf den rechten Streifen gezwungen worden.

Busfahrer gibt sich widerwillig

Wegen des Busfahrers entschied sich das Gericht, den Prozess fortzuführen, damit auch er zu Wort kommt. Aber dann die bittere Enttäuschung. "Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagt der 49-Jährige. Die Raser-Nacht sei schon "zu lange her gewesen", er habe "jetzt andere Probleme", die ihn beschäftigen würden. Auf drängendes Nachfragen von Vorsitzendem Richter Christian Bäumler und dem Verteidiger konnten sie dann doch einige Aussagen aus ihm herauskitzeln. "Ich habe als Busfahrer schon viel erlebt, aber so etwas ist mir noch nie passiert!", berichtet er. "Das Fahrzeug war während des Überholvorgangs auf meiner Spur, wenn ich nicht stark abgebremst hätte und auf den rechten Fahrstreifen gefahren wäre, wäre es zum Unfall gekommen." Das Fahrzeug sei dann mit unverminderter Geschwindigkeit weitergefahren. Der Busfahrer: "Zu dritt sind wir aneinander vorbei gefahren, das andere Fahrzeug musste anhalten."

Seine weiteren Ausführungen widersprechen sich mit denen des Zeugen, der den Beruf eines Anwalts ausübt. Dieser war vom Angeklagten überholt worden, erwähnte jedoch nicht, dass er gefährdet worden wäre. Grund genug für die Verteidigung, Zweifel an der Aussage des Busfahrers zu hegen.

Angeklagter schon vorher zu schnell unterwegs

Richter Bäumler und die Staatsanwaltschaft hielten hingegen die Zeugin für wenig glaubhaft, die neben dem Raser im Auto saß – und seine Partnerin ist. Sie deutet an, es handle sich um ein Missverständnis und eigentlich wäre ein anderes Fahrzeug der Raser-Raudi gewesen. "Warum sollte mein Freund etwas gestehen, was er nicht getan hat? Wir sind ein ganz normales Tempo gefahren, vielleicht zehn bis fünfzehn Kilometer pro Stunde zu schnell." Dass der Angeklagte es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht so genau nimmt, kommt aus seinen Vorstrafenregister hervor: Mehrere Minuten dauert es, bis Bäumler die Verstöße vorgelesen hat.

Ein anderes Fahrzeug habe ihr Freund zwar überholt, "es war aber nicht viel Verkehr". Als er den Bus überholt hatte, "war genug Zeit um wieder einzuscheren". Auch dass ihr Fahrzeug von der Polizei verfolgt wurde, realisierten sie nicht – trotz eingeschalteten Martinshorn und Blaulicht. "Das Fahrzeug hinter uns war ein Zivilwagen, wie soll man da erkennen, dass es die Polizei ist?", so die 24-Jährige.

Kumpel auf Rückbank verschläft Verfolgungsjagd

In der Raser-Nacht auf der Rückbank saß noch ein Kumpel. Er habe nicht viel mitbekommen: "Ich habe fast die ganze Zeit geschlafen." Bei den prägnantesten Momenten sei er allerdings aufgewacht. "Auf der Höhe der Aral-Tankstelle hat ein Fahrzeug ein anderes in hohem Tempo überholt. Ich dachte mir noch: Was für ein Depp und habe weiter vor mich hingedöst." Kurz vor dem Ende der Verfolgungsjagd wurde er wach: "Ich sah, dass die Polizei direkt hinter uns war und dachte, die wollen vorbei, aber dann sind sie direkt vor uns eingeschert."

Aussagen also, die sich komplett von denen des Polizisten unterscheiden. Aber in einem Punkt bringen die Zeugen einen interessanten Wendepunkt hervor. Verteidiger: "Erstaunlich fand ich, dass der Polizist spontan sagte, er und sein Kollege hätten die Waffen auf den Boden gerichtet, obwohl ich danach gar nicht gefragt habe!" Die Zeugin: "Ich habe noch nie erlebt, dass sich Polizisten so benehmen. Der Beamte brüllte meinen Freund an ›Halt deine Fresse!‹ und die beiden richteten ihre Waffen jeweils direkt in unser Gesicht!" Der grobe Umgang wurde ihr zu viel: "Ich habe nur noch geschrien und geweint." Der 27-Jährige Mitfahrer bestätigt ihre Aussage.

Rekonstruktion der Tat schwierig

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf drei Jahre Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie 13 Monate Führerscheinentzug. Es ist der Moment, als dem Angeklagten alles zu viel wird, er bricht in Tränen aus, seine Freundin versucht ihn zu beruhigen.

Der Verteidiger sieht beide Anklagepunkte als unberechtigt an. "Es gibt keine objektiven Aussagen, man kann die Tat nicht rekonstruieren". Diese Widersprüche retten dem Angeklagten den Kopf: Der 22-Jährige wird wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Bäumler: "Bei dem was in der Region schon passiert ist, muss man konsequent durchgreifen."