In der Grundsteuer weht seit dem Jahreswechsel ein neuer Wind – manche Eigentümer haben Glück und profitieren, andere zahlen umso mehr. Wie die Reform in der Bergstadt ankam, berichtet Stadtkämmerin Blanka Amann.
Mehr als drei Monate ist es her, dass die Grundsteuer reformiert wurde. Während Gewerbebetriebe entlastet werden und von der Reform profitieren, müssen einige Grundstückeigentümer seit dem Jahreswechsel deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Viele Bürger mit Grundstückeigentum kritisierten die Veränderung in der Grundsteuer. Blanka Amann, Stadtkämmerin in St. Georgen, berichtet von den Reaktionen der Bürger St. Georgens.
60 Widersprüche in St. Georgen eingereicht
Durch die Reform sinkt in der Regel die Grundsteuer für Unternehmens- und Geschäftsgrundstücke, dafür wird als Folge aber auch das geringere Steueraufkommen auf Privatgrundstücke umgeschichtet, sodass deren Eigentümer mehr zahlen müssen. Jedoch können Eigentümer auch Glück haben: Kleine Grundstücke mit junger Bebauung sowie Eigentumswohnungen werden tendenziell eher günstiger. Im Gegensatz dazu werden größere Grundstücke, auf denen oft ältere Häuser stehen sowie unbebaute Grundstücke teurer.
Wie viel die Eigentümer nun zahlen müssen, errechnet sich durch den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Der Betrag wird vom Finanzamt festgelegt und bestimmt zusammen mit dem Hebesatz, wie viel Grundsteuer der jeweilige Besitzer zahlen muss. Wenn ein Eigentümer das Gefühl hatte, sein Steuermessbetrag sei zu hoch gewesen, dann hatte er bis zum 14. Januar Zeit, einen Widerspruch beim Finanzamt einzureichen.
Amann berichtet, dass in St. Georgen etwa 5800 Grundsteuerfälle behandelt wurden. „Davon wurden etwa 60 Widersprüche eingereicht“, ordnet die Stadtkämmerin ein. „Das heißt, etwa ein Prozent der Eigentümer in St. Georgen hat einen Einwand erhoben. Damit liegen die Widersprüche vollkommen im Durchschnitt der verschiedenen Kommunen im Land.“ Im Großen und Ganzen lief die Reform in der Bergstadt an, zieht die Stadtkämmerin Bilanz. Dennoch kam insbesondere nach der Einführung der neuen Grundsteuer scharfe Kritik von einigen Bürgern auf, die die Reform wenig befürworteten.
Kann man der Grundsteuer entgegensteuern?
Viele Menschen vergleichen nach wie vor, wie viel Grundsteuer sie früher zahlen mussten und wie viel heute. Denn auch wenn die eigentliche Widerspruchszeit bei den jeweiligen Kommunen seit rund dreieinhalb Monaten abgelaufen ist, haben Eigentümer trotzdem noch bis Ende Juni die Möglichkeit, gegenzusteuern.
„Wer sich im Unrecht fühlt, der kann ein Gutachten beim Finanzamt einreichen. Dieses sollte bis zum 30. Juni beantragt werden, so lange akzeptiert das Finanzamt die Einreichung und bearbeitet es anschließend“, erklärt Amann. Sie betont dabei, dass dafür ausschließlich das Finanzamt zuständig sei und die Gemeinden nicht mehr der richtige Ansprechpartner für Einsprüche seien.