Die Bereitschaft, Organe zu spenden, muss schriftlich festgehalten werden. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Zur menschlichen Würde gehört auch, dass der sterbende Körper für niemanden verfügbar ist – es sei denn, der belegbare Wunsch des Sterbenden ist ein anderer, kommentiert Norbert Wallet.

Der Deutsche Bundestag hatte sich im Januar 2020 gegen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die Neuregelung hätte bedeutet, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, sofern er nicht ausdrücklich seine abweichende Entscheidung dokumentiert hat. Stattdessen beschloss das Parlament praktische Verbesserungen, die die Zahl der Organspenden erhöhe sollte: Kliniken erhielten Organspende-Beauftragte, ein Spender-Register sollte aufgebaut und die Information der Bürger verbessert werden.

 

Zwei Jahre nach dem Beschluss stellt sich heraus, dass sich die Lage nicht verbessert hat. Tatsächlich ist 2022 die Zahl der Organspender in Deutschland um rund sieben Prozent zurückgegangen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plädiert deshalb dafür, einen erneuten Versuch zu unternehmen, die Widerspruchslösung einzuführen.

Die Gesetzeslage selbst ist nicht das Problem

Es ist aber problematisch, die zweifellos missliche Lage dem geltenden Gesetz anzulasten, das eine ausdrückliche Zustimmung, niedergelegt etwa im Spenderausweis, erforderlich macht. Die öffentlichen Debatten der vorigen zwei Jahre waren so sehr von Corona geprägt, dass eine nähere Aufklärung der sehr beunruhigten Bevölkerung kaum durchdringen konnte. Zudem ist das Spender-Register ein weiteres Digitalisierungsprojekt, das sich verzögert. Das legt den Verdacht sehr nahe, dass die Umsetzung das eigentliche Problem ist, nicht die Gesetzeslage selbst.

Eines sollte man beim Nachdenken über eine Widerspruchslösung gleich klarstellen: Natürlich würde es zu mehr Spenden führen, wenn zunächst einmal alle Menschen als Spender definiert werden. Aber in ethischen Grundsatzfragen heiligt der Zweck nicht jedes Mittel.

Scheu, sich mit Fragen des Sterbens auseinanderzusetzen

Es sind vor allem zwei Überlegungen, die gegen eine Widerspruchslösung sprechen. Zum einen arbeitet sie mit einem unstatthaften Trick. Weder im privaten Umgang noch im Geschäftsleben noch in der juristischen Sphäre gilt ein Schweigen automatisch als Zustimmung. Für das Thema Organspende soll von diesem etablierten Selbstverständnis abgewichen werden. Die Zustimmung zur Spende ist durch das gewählte Konstrukt der Widerspruchslösung de facto erschlichen. Tatsächlich gibt es viele Gründe, warum Menschen sich nicht festlegen wollen. Bequemlichkeit mag eine Rolle spielen, auch die Scheu, sich mit Fragen des Sterbens auseinanderzusetzen.

Der zweite Grund: Die Widerspruchslösung verändert unser Bild vom Menschen. Seine Organe zu geben, um anderen Menschen zu helfen, ist ein bewundernswerter Akt menschlicher Zuwendung. Er gewinnt seine Größe und Würde aus der Freiwilligkeit des Aktes. Es gibt keine Pflicht zur Spende, und ihr steht auch kein Recht auf Spenderorgane gegenüber. Die Widerspruchslösung etabliert dagegen ein Menschenbild, das den Sterbenden in der Regel zum ausbeutbaren Ersatzteillager macht. Das ist dann der neue Normalfall, dem ausdrücklich widersprochen werden müsste. Aber zur menschlichen Würde gehört eben auch, dass der sterbende Körper für niemanden verfügbar ist – es sei denn, der belegbare Wunsch des Sterbenden ist ein anderer.