Gegen die Beschilderung auf der B 415 ist im Lahrer Rathaus offiziell Widerspruch eingegangen. Die Stadt wird das Thema nach Freiburg weiterleiten.
In die nun schon mehrere Jahre andauernde Debatte um Tempo 30 auf der B 415 kommt neuer Zündstoff: Der Reichenbacher Arsenio Teles da Silva, vor gut einem Jahr als Initiator der Petition gegen die neue Regelung in Erscheinung getreten, hat offiziell Widerspruch eingelegt. Das bestätigen sowohl Teles da Silva als auch die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion. Wird die Regelung nun tatsächlich rückgängig gemacht?
Rückblick: Die Einführung der neuen Geschwindigkeitsregelung war im vergangenen Jahr das wohl am emotionalsten diskutierte Thema in der Stadt, insbesondere in Kuhbach und Reichenbach. Die Debatte geht jedoch viel weiter zurück.
Bereits im September 2020, also vor mehr als fünf Jahren, präsentierte die Verwaltung dem Gemeinderat, dass eine reduzierte Geschwindigkeit das Lärmproblem in Kuhbach und Reichenbach lösen würde. Der Tenor damals war ablehnend. Konkreter kam das Thema im Sommer 2023 auf den Tisch, als die Stadt in einer Pressemitteilung die Anordnung von Tempo 30 ankündigte. Der Aufschrei war groß, die Ortschaftsräte sprachen sich dagegen aus.
Seit dem 12. November 2024 gilt Tempo 30
So ließ die Stadt das Thema noch einmal prüfen, kam jedoch ein Jahr später zu dem Schluss, dass man nach den Ergebnissen der Gutachten kein Ermessen habe, die Regelung tatsächlich umzusetzen. Seit dem 12. November 2024 gilt daher auf der B 415 in Lahr (ab dem Friedrich-Ebert-Platz), Kuhbach und Reichenbach Tempo 30.
In der Folge beruhigten sich die Gemüter nicht – im Gegenteil. Die Kritik, auch aus dem Schuttertal, war lauter als je zuvor, eine Online-Petition von Teles da Silva unterschreiben mehr als 7500 Menschen. Im November diesen Jahres, ein Jahr nach Einrichtung des neuen Tempolimits, zeigte eine Umfrage unserer Redaktion, dass sich viele immer noch daran stören.
Widerspruch ist am 13. November eingegangen
Nun gibt es also einen offiziellen Widerspruch. Laut Stadtverwaltung ist dieser am 13. November, also exakt ein Jahr und einen Tag nach Anordnung, im Rathaus eingegangen. Wie reagiert die Verwaltung? Man warte aktuell noch auf eine Begründung, die der Widerspruchsführer nachreichen wolle, heißt es. Im nächsten Schritt werde man prüfen, „ob wir dem Widerspruch abhelfen können.“
Die Stadt geht jedoch nicht davon aus, denn man habe „ausführlich rechtlich prüfen lassen, ob bei der Entscheidung ein Ermessen vorliegt. Das Ergebnis war eindeutig: Es lag kein Ermessen vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung war anzuordnen.“
Die Stadt werde nun den Widerspruch und den „kompletten Vorgang“ an das Regierungspräsidium zur weiteren Entscheidung übersenden. Hoffnung für die Gegner des neuen Tempolimits? Das Ziel des Widerspruchs sei, Optionen zu prüfen, „wie wir als Bürger dagegen vorgehen können“, so Teles da Silva auf Anfrage unserer Redaktion. Eine konkretere Stellungnahme, was er sich konkret erhoffe, kündigte er an.
Der 20-Jährige hatte im November erläutert, warum er die Geschwindigkeitsregelung immer noch als Problem wahrnehme: „Viele nehmen Tempo 30 jetzt hin, aber man merkt immer noch die Unzufriedenheit“, beschrieb er die Stimmung in Reichenbach. Ein Nachteil sei, dass Lahr als Einkaufsstadt nicht mehr attraktiv sei, die Menschen lieber über den Schönberg nach Zell oder Offenburg fahren würden.
Die Rechtslage
Wer mit einem Verwaltungsakt – in diesem Falle das Aufstellen der Tempo-30-Schilder entlang der B 415 in Lahr – nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Dieses Verfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine Klage ist erst dann möglich, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde.