Pyrotechnik – wie hier im letztjährigen Relegationsspiel zwischen Ofterdingen und dem SSC Tübingen – erfreut sich auch im Amateurbereich immer größerer Beliebtheit. Foto: Wolfgang Frank/Eibner-Pressefoto

In der Bundesliga sind es seit Jahren gewohnte Bilder – aber auch ein umstrittenes Thema. Pyrotechnik wird regelmäßig in den größten Arenen des Landes gezündet, ist mittlerweile aber auch immer öfters auf den Sportplätzen der unteren Ligen zu sehen. Der WFV möchte hier entgegenwirken.

Pokalfinale, Meisterfeier oder Relegationsspiel. Wie in der Bundesliga sind diese Partien auch im Amateurbereich die Highlights des Jahres. Die Vereine mobilisieren ihre Mitglieder und die Spiele finden oft vor einer Zuschauerkulisse statt, die um ein Vielfaches höher ist, als bei den normalen Spielen während der Saison.

 

Spannung liegt in der Luft

Anreise mit dem Bus, einheitliche Kleidung, mit Bannern und Trommeln ausgestattet – dazu lautstarker Support: Die Zuschauer tun in diesen Partien alles, um ihren Verein bestens zu unterstützen. Dies ist auch aktuell wieder zu beobachten, denn die ersten Relegationsspiele gingen bereits über die Bühne. Am Ende der 90 oder 120 Minuten liegen Freud und Leid dann ganz näh beieinander, denn während die eine Mannschaft euphorisch feiert, bricht für das andere Team für kurze Zeit eine Welt zusammen.

Pyrotechnik beim DFB-Pokal-Spiel der Stuttgarter Kickers gegen Eintracht Frankfurt Foto: Eibner-Pressefoto

Immer öfters ist in den vergangenen Jahren beim Support während der Partie und den Feierlichkeiten im Anschluss auch Pyrotechnik zu beobachten. Auch hier natürlich in den Vereinsfarben: Ob blau, rot, gelb oder grün – alles ist möglich und gibt ein teils spektakuläres Bild ab. Der Haken an der ganzen Geschichte: Der Einsatz von Pyrotechnik ist verboten und kann harte Strafen nach sich ziehen.

WFV erklärt sich

Erst vor wenigen Tagen sah sich der Württembergische Fußball-Verband (WFV) dazu gezwungen, mit einem Schreiben die Thematik nochmals zu erläutern und auf das Verbot hinzuweisen. Auf seiner Homepage schreibt der Verband: „Uns ist durchaus bewusst, dass es im Amateurbereich erhebliche Schwierigkeiten bereitet, effektive Vorkehrungen zu treffen, um den Einsatz von Pyrotechnik vollständig zu unterbinden.“

Fakt ist aber auch: Es gab im gesamten Verbandsgebiet zuletzt Vorfälle, bei denen Sportplätze oder die Stadionlaufbahn durch den Einsatz solcher Gegenstände beschädigt wurden. Der WFV gibt folgende Definition: „Pyrotechnische Gegenstände enthalten nach der Definition des Sprengstoffgesetzes explosionsgefährliche Stoffe und erzeugen Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen. Es sind dies also insbesondere Feuerwerkskörper aller Art wie Silvester-Böller und -Raketen, aber auch Rauchtöpfe und Seenotfackeln (’Bengalos’).

Harte Strafen drohen

Ausnahmen von der Regel gibt es in diesem Fall nicht. So sei das Abbrennen dieser Gegenstände bei Fußballspielen ausnahmslos und kategorisch verboten. In der Pflicht und Verantwortung für seine Zuschauer sind hier die Vereine. Zwar wird wohl kaum ein Fan bei derlei Aktionen etwas Schlechtes für seinen Verein im Kopf haben – ganz im Gegensatz – es kann aber zu harten Strafen kommen.

Erheblichen Einsatz von Pyrotechnik gab es beispielsweise auch beim Pokalfinale zwischen Frankfurt und Leipzig. Foto: Eibner-Pressefoto

Je nach Schwere des Vergehens zählt der WFV folgende Strafen auf: „Es drohen mit Platzsperre bis zu sechs Heimspielen, Sperren bis zu sechs Monaten, Geldstrafen bis zu 3000 Euro und der Aberkennung von bis zu neun Punkten empfindliche Sanktionen.“ Sollten Zuschauer zu Schaden kommen, kann es auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. „Ermöglicht oder duldet der Heimverein als Veranstalter das Abbrennen von Pyrotechnik, läuft er Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen“, heißt es von Seiten des WFV.

Präventiv vorgehen

Der Verband empfiehlt den Vereinen präventiv gegen das „Zündeln“ vorzugehen. So könnte er mit Aushängen auf das Verbot aufmerksam machen, Einlasskontrollen vornehmen und bei entsprechenden Verstößen während einer Partie sofort und konsequent eingreifen. Desweiteren heißt es: „Diese Verkehrssicherungspflicht trifft in gleichem Maße auch den ausrichtenden Verein bei Spielen auf neutralem Platz, also zum Beispiel Pokalend- oder Relegationsspielen.“

Bereits an diesem Wochenende stehen die nächsten Relegationspartien an. Dann wird sich zeigen, ob die Informationen des WFV bei den Vereinen und ihren Zuschauern angekommen sind und Wirkung zeigen.