Beim Bau des Kreisverkehrs am Schömberger Ortsausgang in Richtung Ratshausen ist Bodenaushub mit belastetem Material angefallen. Die Stadt Schömberg sieht sich nicht in der Pflicht die hohen Entsorgungskosten zu tragen Foto: Holderied

Die Stadt Schömberg hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen das Landratsamt des Zollernalbkreises eingelegt. Der begleitende Eilantrag wurde abgelehnt. Die Stadt sieht sich nicht in der Pflicht, für die Kosten von Erdaushub aufzukommen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einen Eilantrag der Stadt Schömberg gegen einen Abfallgebührenbescheid des Landratsamts Zollernalbkreis abgelehnt. An der parallel erhobenen Klage hält die Stadt Schömberg aber dennoch fest. Darüber werde, so heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.