Diebe treiben auf Friedhöfen der Region ihr Unwesen (Symbolfoto). Foto: ©Thom - stock.adobe.com

Dreiste Diebe haben in den vergangenen Wochen auf Friedhöfen in der Region zugeschlagen – und das gleich mehrfach. Die Strafen für derlei Taten können hoch ausfallen.

Ob Rohre, Kabel oder Dachrinnen: Immer wieder stehlen Metalldiebe alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Oft geht es dabei um Kupfer.

 

Doch nicht immer sind dabei Baustellen oder Gebäude das Ziel der Kriminellen. Mitunter suchen sie auch auf Friedhöfen nach Beute.

Acht Fälle von Kupferdiebstahl auf Friedhöfen

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Pforzheim wurden dabei im laufenden Jahr 2025 acht Fälle von Kupferdiebstahl registriert. Das berichtet Simone Unger, Sprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Zuständigkeitsbereich des Präsidiums umfasst die Landkreise Calw, Freudenstadt, den Enzkreis und die Stadt Pforzheim.

Zuletzt kam es zwischen dem 17. und 24. November zu einem Diebstahl. Unbekannte entwendeten von einem Grab auf dem Friedhof in Keltern-Weiler, eine Gemeinde im Enzkreis, westlich von Pforzheim, ein bronzenes Kupferkreuz im Wert von mehreren hundert Euro.

Vor rund drei Wochen erbeuteten Kriminelle eine fünf Kilogramm schwere Gedenktafel aus Kupfer, ebenfalls auf dem Friedhof in Weiler. Die Täter rissen die Tafel der im Weltkrieg Verstorbenen und Vermissten mit brachialer Gewalt aus der Wand. Das Diebesgut hat eine Größe von 66 auf 52 auf 1,5 Zentimeter.

Und Mitte Oktober wurden mindestens drei verschiedene Messingstatuen im Wert von mehr als 3000 Euro vom Hauptfriedhof in Pforzheim gestohlen. Messing ist eine Legierung aus Kupfer und Zink.

Selbst Anbauten an Gebäude sind nicht sicher

Generell, berichtet Unger, reiche die Bandbreite der von Friedhöfen entwendeten Beute von kleineren Gegenständen auf Gräbern über Grabdenkmäler und Gedenktafeln bis hin zu Anbauten an Gebäuden. Als Anbauten zählen etwa Dachrinnen.

Im Vergleich zu anderen Diebstahls- oder Vandalismustaten würden Diebstähle auf Friedhöfen aber nicht verhältnismäßig oft vorkommen.

Grabräuber zu vier Jahren Haft verurteilt

Gehen die Täter ins Netz der Polizei, können sie jedoch unter Umständen mit hohen Strafen rechnen. Das zeigt ein Fall, der vor rund zwei Monaten vor dem Landgericht Mannheim verhandelt wurde.

Wie der SWR berichtet, wurde ein Grabräuber dabei zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte Grabschmuck von mehr als 100 Gräbern gestohlen, war dabei auf Buntmetall wie Kupfer und Messing aus gewesen.

Bei Störung der Totenruhe drohen bis zu drei Jahren Haft

Das Gericht sprach ihn des schweren Bandendiebstahls, gewerbsmäßigen Betrugs und Störung der Totenruhe schuldig. Letzteres ist nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch strafbar und kann allein schon mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Dass die Strafe trotz eines schnellen Geständnisses vergleichsweise hoch ausfiel, hatte der Richter unter anderem damit begründet, dass die Störung der Totenruhe das Gedenken an die Verstorbenen stark beeinträchtige.