Im Zuge der Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung entfallen Parkplätze. Das gefällt nicht allen Anwohnern. Foto: Michael Werndorff

Das Schweizer Bundesgericht muss über Basler Superblock entscheiden.

Das Basler Verwaltungsgericht hat eine Einsprache gegen den Superblock-Test an der Fatio- und Jungstraße im St. Johann-Quartier abgewiesen. Die Gegner ziehen die Entscheidung bis vor Bundesgericht weiter, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht.

 

Das Gericht kommt zum Schluss, dass ein Test von maximal einem Jahr zumutbar ist, wie es im Urteil heißt, welches am Freitag veröffentlicht wurde. Der Beschluss des Kantons, den Interessen am temporären Superblock mehr Gewicht beizumessen als denjenigen am Parkplatzerhalt, sei für diesen Zeitraum verhältnismäßig. Allerdings lässt das Verwaltungsgericht offen, ob diese Verkehrsbeschränkungen, vor allem die Aufhebung von Parkplätzen, auch bei einem möglichen permanenten Superblock noch immer verhältnismäßig wären. Dies könne im vorliegenden Verfahren nicht beurteilt werden.

Der Rekurs richtete sich konkret gegen eine Verkehrsanordnung des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD). Die 26 Gegner dahinter argumentierten unter anderem mit dem Wegfall von 19 Parkplätzen auf dem Testperimeter Fatio- und Jungstraße.

In diesem Punkt teilt das Gericht sogar manche Bedenken der Kritiker. Die verfügbaren privaten Parkplätze könnten nicht vollständig verhindern, dass die Aufhebung derselben auf öffentlichem Grund „zu einer nicht vernachlässigbaren Zunahme des Parkplatzsuchverkehrs“ führen werde, heißt es weiter im Urteil. Das Verwaltungsgericht sieht jedoch im zeitlich begrenzten Superblock-Test keinen Eingriff in die persönliche Freiheit der Anwohner, wie diese geltend machten.

Aufgrund dieses Rekurses war der Superblock-Test bis jetzt nicht im ganzen dafür vorgesehen Perimeter des St. Johann-Quartiers möglich. Im Bereich Davidsbodenstraße startete der Test bereits im August 2025. Ein weiterer temporärer Superblock wurde im September im Kleinbasler Matthäusquartier eingerichtet. Bei diesem Konzept nach dem Vorbild Barcelona handelt es sich um vielfältig nutzbare, begrünte und verkehrsberuhigte Quartierstraßen.