Ein Erdwall im Bereich "Bahnhof – 5. Erweiterung und 3. Änderung" ist genug: So lautet die Meinung im Gemeinderat. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Erdwall: Entsorgung von Erdmaterial befürchtet / Keine Entscheidung über Veränderungssperre getroffen

Bei eingereichten Bauanträgen ist die Beteiligung der Kommune an Fristen gebunden. Aus diesem Grund sah Wellendingens Bürgermeister Thomas Albrecht den Gemeinderat bei einem Bauantrag – es geht um eine Aufschüttung eines Erdwalls im Gewerbegebiet Bahnhof – unter Zeitdruck.

Wellendingen (kw). Und darüber zeigte sich das eine oder andere Ratsmitglied in der jüngsten Sitzung der Entscheidungsträger doch leicht verschnupft (Simon Schmeh) oder sogar verärgert (Frank Friesch). Nicht allen Gemeinderäten reichten zudem die Informationen in der Sitzungsvorlage aus. So äußerte Thomas Schauber: "Die Informationen sind doppeldeutig."

Im Zuge des Stuttgart 21-Vorhabens wurden etliche Flächen im Landkreis Rottweil verfüllt. Deponiemöglichkeiten für Erdaushub sind rar. In diesem Kontext ist der am 9. Oktober eingegangene Bauantrag – er erfolgte nur im Kenntnisgabeverfahren – zu sehen. Es geht dabei um eine Aufschüttung im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Bahnhof – 5. Erweiterung und 3. Änderung".

Ein Grundstückseigentümer will einen weiteren Erdwall bauen, parallel zu einer bereits bestehenden Aufschüttung. Doch mit diesem Vorhaben sind Verwaltung und Gemeinderat nicht einverstanden. Es entspreche nicht den dortigen städtebaulichen Zielen, hieß es.

Im Bebauungsplan ist eine Fläche für einen Lärmschutzwall ausgewiesen. Auf diesem Areal hat der Antragsteller aber bereits eine Erdaufschüttung durchgeführt. Diese soll als Puffer zwischen einem benachbarten Gewerbebetrieb und dem landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich dienen. Der aufgeschüttete Erdwall entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die dafür zwei vorgesehenen Grundstücke wurden nicht komplett benötigt.

Klar ist für Bürgermeister Thomas Albrecht dennoch: "Der Wall erfüllt seinen Zweck." Ein zweiter Lärmschutzwall sei technisch nicht notwendig. Er diene nur zur Entsorgung von Erdmaterial, befürchten die Damen und Herren am Ratstisch.

Eindeutige Vorgabe in der Sitzungsvorlage: Weitere landwirtschaftliche Flächen sollten nicht in Anspruch genommen werden. Bei einer Auffüllung mit Fremdmaterial sei mit negativen ökologischen Folgen (stärkere Austrocknung) zu rechnen. Mit der Änderung des Bebauungsplans will die Verwaltung eine weitere Erdablagerung auf den bestehenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern. Damit aber noch nicht genug.

Die Verwaltung schlug zusätzlich den Erlass einer Veränderungssperre nach Paragraph 14 des Baugesetzbuches vor. Erst dann wäre definitiv sichergestellt, dass der zweite Lärmschutzwall nicht gebaut wird.

Die Angelegenheit hat eine Vorgeschichte. So erfuhren die Zuhörer, dass der Grundstückseigentümer bereits im Frühjahr mündlich einen Antrag auf Auffüllung gestellt hatte. Diesen habe man in nichtöffentlicher Sitzung abgelehnt, berichtete der Schultes. Nun habe der Antragsteller aber einen schriftlichen Antrag gestellt. Warum der Bebauungsplan nicht schon im Frühjahr, nachdem der mündliche Antrag eingegangen war, geändert worden sei, wurde angefragt.

Bürgermeister Albrecht verteidigte sich. Damals habe man keine rechtliche Notwendigkeit gesehen. Nachdem der Schultes das Gremium über die Konsequenzen einer Vertagung aufgeklärt hatte ("Das Einvernehmen gilt schweigend erteilt, wir geben das Heft aus der Hand"), stimmte die Ratsrunde doch noch einhellig der vorgeschlagenen Bebauungsplanänderung zu.

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde – wie von Tobias Schlenker beantragt ("Es fehlen noch Informationen") – dagegen abgelehnt.