Ein Pferdehalter soll in Wellendingen gegen den Tierschutz verstoßen haben. Ein Pferd wurde mit einem 25 Zentimeter langem Huf entdeckt. (Symbolfoto) Foto: Modfos/ Shutterstock

Polizei findet bei Überprüfung eines Geländes in Wellendingen Pferd mit 25 Zentimeter langem Huf. Besitzer wird angezeigt.

Wellendingen - Apathisch, schlampig, ungepflegt: Mitarbeiter des Veterinäramts Rottweil und Polizeibeamte haben auf dem Gelände eines Pferdehalters in Wellendingen nicht nur Umweltverstöße, sondern auch gravierende tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt.

Auf dem Areal fanden die Beamten etliche Abfälle wie Hausmüll und Flüssigkeitskanister, teilweise mit Heizöl befüllt. Und nicht nur das: Die weitere Recherche ergab, dass die in einem Offenstall gehaltenen Pferde sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand befanden. Der Amtsarzt bemängelte insbesondere den Zustand der Hufe der Tiere.

Tierarzt und Ordnungshüter entdeckten auf einer etwas entfernt liegenden Koppel einen weiteren Unterstand. In diesem befand sich ein apathisch wirkendes und ebenfalls ungepflegtes Pferd mit bereits stark deformierten Hufen. Nach Beurteilung des Amtsarztes lagen schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetzes vor, berichtet die Polizei.

Nicht nur, dass das Pferd seit Wochen nicht mehr gestriegelt worden war, es litt auch unter großen Schmerzen, weil sich am rechten Vorderhuf seitlich nicht nur ein Hornauswuchs von rund zehn Zentimetern gebildet hatte, sondern dies zu einem schmerzhaften Auseinanderbrechen der Hufwand geführt hatte. Zudem befand sich der andere Vorderhuf des Vierbeiners ebenfalls in einem äußerst desolaten Zustand.

Aufgrund des vorgefundenen Sachverhalts sowie der beträchtlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erhielt der Eigentümer Auflagen zur umgehenden Beseitigung der Missstände. Bei einer Überprüfung zwei Tage später befand sich die Stute mit inzwischen gekürzten Hufen in der Herde. Der Eigentümer wurde darauf hingewiesen, dass das Pferd weiterhin tierärztlich versorgt werden müsse. Zudem wurde nochmals der schlechte Hufzustand der anderen Tiere bemängelt. Der Pferdehalter wird wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.