Der Motorradfahrer wird bei einem Unfall auf der Kreisstraße schwer verletzt und stirbt später in der Klinik. Archiv-Foto: Nädele Foto: Schwarzwälder Bote

Unfallgefahr: Nach offenem Brief an den Landrat: Behörde lehnt Forderungen ab

Wellendingen (az). Eine Tempobeschränkung auf 80 Stundenkilometer und eine durchgängige Überholverbotslinie auf der Kreisstraße 5545 zwischen Wellendingen und Neufra hat unser Leser Jochen Hermann aus Wellendingen in einem offenen Brief an Landrat Wolf-Rüdiger Michel gefordert (wir berichteten). Hermann verwies auf tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Verletzten.

Jetzt liegt die Antwort der Landkreisverwaltung vor. Die Behörde erteilt den Forderungen eine Absage. Verkehrsdezernentin Martina Bitzer hält in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, fest: "Sämtliche Unfälle auf dieser Strecke hätten weder mit einem Überholverbot noch mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung verhindert werden können." Dies zeige sich auch darin, dass sich der Unfall, bei dem ein Motorradfahrer im Juni dieses Jahres verunglückte, im Bereich der Tempobeschränkung auf 70 Stundenkilometer ereignet habe.

Die Behörden hätten nach dem schweren Unfall im Februar 2017 im Monat darauf eine Verkehrsschau abgehalten. Als Ergebnis dieser Verkehrsschau sei zum einen die Fahrstreifenbegrenzungslinie als profilierte Markierung umgesetzt worden. Beim Überfahren sei diese deutlich hör- und spürbar, sodass dadurch das Abkommen vom Fahrstreifen auf die Gegenfahrbahn rechtzeitig bemerkt werden dürfte, um das Fahrzeug wieder in die Spur zu bringen, heißt es in dem Brief.

Als weitere Maßnahme seien Tafeln der Kreisverkehrswacht aufgestellt worden, um die Verkehrsteilnehmer an eine umsichtige und angepasste Fahrweise zu erinnern. Im Hinblick auf die umgesetzten Maßnahmen fänden regelmäßig Wirksamkeitskontrollen statt. Im Rahmen dieser Kontrollen sei festgesellt worden, dass die Maßnahmen Wirkung zeigten.

Ausweislich der Auswertung der Polizei seien seit dem letzten tödlichen Unfall im August 2017 keine vergleichbaren Unfälle zu verzeichnen gewesen. "Unfallursache bei den beiden schweren Unfällen im Februar 2016 sowie Februar 2017 war Alkoholeinfluss, ansonsten insbesondere vorhandene Glätte. Auf letzteres werden die Verkehrsteilnehmer mittels einer vorhandenen Gefahrenbeschilderung hingewiesen, um ihr Fahrverhalten und die gefahrene Geschwindigkeit an den örtlichen Gegebenheiten auszurichten", so das Schreiben des Landratsamts.

Die Dezernatsleiterin weist auf rechtliche Bestimmungen hin. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürften nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der Straßenverkehrsordnung geschützten Rechtsgüter erheblich übersteige. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben.

Im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hätten auch die Auswertungen der Geschwindigkeitserhebung keine Erkenntnisse gebracht, die eine Beschränkung rechtfertigen oder bedingen würden. Ähnliches gelte für das Überholverbot.

Auch in einem anderen Punkt widerspricht Bitzer: Im Hinblick auf das Anbringen von Schutzplanken sei festzuhalten, dass anhand des bisherigen Unfallgeschehens eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit auf der Strecke nicht festgestellt werden konnte. Hinzu komme, dass beim Anbringen von Schutzplanken für Zweiradfahrer eine nicht unerhebliche Gefahr entstehe, meint Martina Bitzer.