Viele Hinweise aus der Bevölkerung sind zu dem Phantombild eingegangen, das die Polizei nach der Entführung einer Frau in Tübingen vom Tatverdächtigen veröffentlicht hat. Entscheidend bei den Ermittlungen könnten auch Autos mit Videoaufzeichnung sein.
Eine 68-Jährige Frau wurde am Ostersamstag, 19. April, gegen 12.40 Uhr auf einem Supermarktparkplatz im Schleifmühleweg in der Tübinger Weststadt von einem Unbekannten in ihrem eigenen Auto entführt. Gegen 14 Uhr gelang es der verletzten Frau laut Polizeibericht schließlich, ihre Fesselung zu lösen und sich aus dem Kofferraum ihres zwischenzeitlich in der Nähe eines Geldinstituts in der Heinlenstraße abgestellten schwarzen Audi A6 zu befreien.
Die Polizei sucht seitdem nach einem Tatverdächtigen mittleren Alters, zirka 175 bis 180 Zentimeter groß und von normaler, unauffälliger Statur. Ein Phantombild hatte die Polizei am vergangenen Freitag veröffentlicht.
Seitdem sind viele Hinweise bei den Ermittlern eingegangen, wie Ramona Döttling, Pressesprecherin am Polizeipräsidium Reutlingen, unserer Redaktion berichtet. Sie sagt: „Bislang ist eine niedrige zweistellige Zahl an Hinweisen zu dem Phantombild eingegangen. Diese werden nun abgearbeitet. Festnahmen gab es in diesem Fall noch nicht. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern weiterhin an.“
Auch belanglos scheinende Hinweise könnten wichtig sein
Die Ermittler bitten nach wie vor um Hinweise von Zeugen, die den abgebildeten Mann oder eine Person, die diesem ähnlich sieht, gesehen haben. „Auch vielleicht zunächst vage oder belanglos wirkende Wahrnehmungen könnten im Gesamtkontext ein entscheidender Hinweis sein, so dass wir entsprechende Zeugen bitten, Kontakt mit den Ermittlern aufzunehmen“, sagt Döttling.
Sogar Autos könnten wichtige Hinweise liefern: Die Polizeisprecherin sagt: „Auch Zeugen, die sich am Tattag auf dem Parkplatz des Supermarktes aufgehalten haben und beispielsweise ein Fahrzeug mit Videoaufzeichnung besitzen, werden gebeten, sich zu melden.“
Abweichungen zum Erscheinungsbild möglich
Auch wer sich nicht zu 100 Prozent sicher ist, die auf dem Phantombild abgebildete Person gesehen zu haben, darf sich bei der Polizei melden. Über das Phantomfoto sagt die Sprecherin: „Das Phantombild wurde in Zusammenarbeit und anhand der Personenbeschreibung der Geschädigten erstellt. Es ist – wie bei allen persönlichen Wahrnehmungen von Verfahrensbeteiligten – nicht auszuschließen, dass es Abweichungen zum tatsächlichen Erscheinungsbild des Täters geben könnte. Daher bitten wir auch Zeugen, die eine Person mit ähnlichem Aussehen gesehen haben, sich bei uns zu melden.“
Hinweise werden an das Polizeirevier Tübingen unter Telefon 07071/972 1400 erbeten.