Die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen im Landkreis geht zurück. Foto: Anspach

Das Corona-Infektionsgeschehen im Zollernalbkreis ist auch am Donnerstag weiter zurückgegangen. Das Gesundheitsamt meldete lediglich vier neue Fälle.

Zollernalbkreis - Das Corona-Infektionsgeschehen im Zollernalbkreis ist auch am Donnerstag weiter zurückgegangen. Das Gesundheitsamt meldete lediglich vier neue Fälle.

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Die neu Betroffenen leben nach Angaben der Behörde in Balingen, Dotternhausen, Haigerloch und Meßstetten (jeweils ein Fall). Die Inzidenz ist auf den Wert von 23,2 zurückgegangen – der anhaltend niedrige Wert macht von diesem Wochenende weitere Lockerungen möglich. So dürfen etwa Kneipen und Restaurants von Samstag an nicht mehr nur bis 21 Uhr abends, sondern bis 1 Uhr nachts öffnen.

Seit Ausbruch der Pandemie haben sich mit den neuen Fällen insgesamt 9228 Menschen im Landkreis das Coronavirus eingefangen. Als genesen gelten 8870 Menschen. Als aktuell infiziert führt das Gesundheitsamt 177 Betroffene. Im Landkreis haben bisher 148 Menschen wegen Corona ihr Leben verloren.

Über 90.000 Menschen geimpft

Die Zahl der Corona-Patienten im Zollernalb-Klinikum ist, erfreulicherweise, erneut zurückgegangen: 14 Betroffene waren dort am Donnerstag aufgenommen, das sind fünf weniger als am Mittwoch. Vier Patienten liegen allerdings noch auf der Intensivstation, zwei davon müssen beatmet werden.

Bei den Impfungen geht’s voran: Im Kreisimpfzentrum Meßstetten, von den mobilen Impfteams sowie von den Ärzten im Kreis sind mittlerweile 91 742 Menschen geimpft worden – das sind fast 2000 mehr als noch am Mittwoch. 26 630 Menschen haben bereits die zweite Impfung erhalten.

Die meisten der als infiziert geltenden Menschen leben in Albstadt (42 Fälle), gefolgt von Balingen (34), Hechingen (31) und Meßstetten (18).

Info: Diese Corona-Regeln bringt die Lockerung mit sich

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten folgende Erleichterungen aus der Öffnungsstufe 2 beziehungsweise 3, wenn das Robert-Koch-Institut die Inzidenz von fünf Tagen in Folge unter 50 bestätigt. Der Landratsamt im Zollernalbkreis muss dazu jedoch am Freitag eine öffentliche Bekanntmachung herausgeben.

Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen können mit bis zu 500 Personen im Freien und bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume abgehalten werden.

Vortrags- und Informationsveranstaltungen können mit bis zu 500 Personen im Freien und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume abgehalten werden.

Nicht notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner können mit bis zu 500 Personen im Freien und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume abgehalten werden.

Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, können mit bis zu 500 Personen im Freien und bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume abgehalten werden.

 Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mit bis zu 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern innerhalb geschlossener Räume gestattet.

nDer Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen ist mit Zutrittsbegrenzung von 6 bis 1 Uhr gestattet.

Messen, Ausstellungen und Kongresse können – ebenfalls mit eingeschränkter Besucherzahl – stattfinden. Gleiches gilt für Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen.

Außerdem ist der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten allgemein gestattet.

Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet; dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.

Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Saunen und vergleichbare Einrichtungen können innen und außen öffnen.

Akademische Veranstaltungen in Präsenzform können mit bis zu 250 Teilnehmern vom Rektorat und der Akademieleitung zugelassen werden.

Touristische Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, insbesondere geführte Besichtigungen sind für Gruppen bis 20 Personen gestattet.

Kurse in Volkshochschulen sowie der Betrieb von Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen ist für Gruppen bis zu 20 Teilnehmenden gestattet.