In Weil kannte es jeder: das PAM-Kino, das 1979 im „Bali“-Kino-Center eingerichtet wurde. Foto: zVg/Reinhold Utke

Auf und ab ging es mit der Weiler Kinokultur, nachdem sie in den 1950er und 60er-Jahren ihren Höhepunkt erreicht hatte. Viele Jahre gab es in der Grenzstadt gar kein Kino mehr.

Die ersten Schwarz/Weiß-Fernseher für Jedermann kamen in den 1950/60er-Jahren auf den Markt. Damals wurde bereits über das Ende für die Kinos gemutmaßt.

 

Die Weilerin Heidi Hinze kann sich noch gut erinnern, dass damals in der Bühlstraße, wo heute ein Künstleratelier ansässig ist, die Firma Radio Mayer eine Filiale in Weil am Rhein eröffnet hatte, und sie sehr oft mit vielen anderen Kindern vor dem Schaufenster stand und gebannt auf den Fernseher schaute.

Als der damalige Bundeskanzler Willy Brand in den 60er-Jahren den berühmten roten Knopf zum Start des Farbfernsehens drückte, hatte Erich Hinze sein erstes Radio- und Fernsehfachgeschäft neben dem Bahnhofshotel und stellte natürlich einen Farb-TV auf.

Kinobetreiber Hans Möbius kam zu ihm ins Geschäft, begutachtete das Gerät und meinte: „Das geht noch viele Jahre, bis die mit ihrer Technik eine gute Farbe hinbekommen. Das ist nie und nimmer Konkurrenz für die Kinos.“

Die Technik entwickelte sich rasant fort

Er konnte nicht ahnen wie rasant die Technik fortschreiten würde, vom Videorekorder über den DVD-Spieler, bis hin zum Beamer und Streaming.

Die Hinzes selbst waren begeisterte Kinogänger. Viele berühmte Klassiker – „Ben Hur“, „Doktor Schiwago“, „Die 10 Gebote“ oder „Vom Winde verweht“ haben sie sich angeschaut, um nur einige zu nennen.

1995 wurde das PAM- Kino und das Bahnhofhotel abgerissen. Foto: zVg/Reinhold Utke

An letztgenannten kann sich auch die Weilerin und Mitarbeiterin unserer Zeitung Sabine Theil erinnern, umso mehr, da es ihr erster Film war, den sie alleine im Kino ansehen durfte.

Auf Nachfrage nennt Adrian Steineck, Redakteur der „Oberbadischen“ und bekennender Kinofreak, entschuldigend seine späte Geburt als Grund dafür, dass er die Weiler alten Kinos nicht kennenlernen konnte.

17 Jahre lang gab es in Weil kein richtiges Kino

Seine frühesten Kino-Erinnerungen stammen vom Beginn der 1990er-Jahre, als es in Weil am Rhein kein Kino gab und er nach Lörrach ausweichen musste.

Mitte der 1990er-Jahre sah er dann im Weiler Haus der Volksbildung Filme wie „Independence Day“ (1996).

Von den Eltern erfuhr er, dass sie ihrerseits einst „Vom Winde verweht“ angeschaut haben und sein Vater aufgrund der mangelnden Begeisterung einschlief.

Als in der Pause Atlanta brannte und der Vorhang zuging, wollte er nach Hause.

Mit der Eröffnung des Kinopalasts im Rheincenter zog 2004 endlich moderne Kinokultur in der 3-Länder-Stadt ein, erinnert sich der Kinofan und Redakteur der „Oberbadischen“ Adrian Steineck, hier vor dem 2016 erstellten, markanten Wandgemälde mit Kinomotiven. Foto: zVg/Adrian Steineck

Seine Mutter, die in den 60er-Jahren bei Roche arbeitete, erinnert sich daran, als ein Betriebsausflug in ein Weiler Kino führte, um den ersten Aufklärungsfilm „Helga – Vom Werden des menschlichen Lebens“, der fast ein Skandal war, anzusehen.

Rund 17 Jahre musste Steineck warten, bis 2004 mit dem Kinopalast im Rheincenter es wieder hieß „Film ab – läuft“.

Hintergrund: Am 23. Januar 1995 – in Weil am Rhein wurden damals schon seit acht Jahren keine Filme mehr in einem Lichtspielhaus gezeigt – schlug die Stunde des PAM-Kinos, vorher „Bali“: Es wurde abgerissen, ebenso wie das Bahnhofhotel gleich nebenan. Im PAM-Kino wurden damals Sexfilme gezeigt, was auch ein Zeichen für die freigeistige Stimmung der 1970er-Jahre war.

Mit dem Abriss des „Bali“ endete ein Stück Weiler Kinogeschichte unwiderruflich. Foto: zVg/Reinhold Utke

Auf ihren ersten Artikel zur Weiler Kinogeschichte hin haben unsere Autorin Monika Merstetter zahlreiche Rückmeldungen von Weilern erreicht, die sich noch gut an das Kino erinnern. Sie wiesen sie auf eine Besonderheit dieser speziellen Kinos hin: Sie wurden als Schankbetriebe geführt, da es verboten war und ist, pornografische Inhalte in einer öffentlichen Filmvorführung gegen Entgelt zu zeigen, „das“ – so steht es im Strafgesetzbuch – „ ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird“. Mindestens 60 Prozent des Eintrittspreises musste auf ein Getränk fallen, damit gewährleistet war, dass der größere Teil der Einnahmen über den Getränkekonsum erwirtschaftet wurde.