Martin Ritter ist für den Gutachterausschuss benannt worden. Foto: Privat Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ruhezeiten bleiben gleich / Neuer Gutachter

Weilen u. d. R. Der Gemeinderat Weilen unter den Rinnen hat bei seiner jüngsten Sitzung die Friedhofsordnung geändert.

In der Friedhofsordnung ist eine Ruhezeit für Erdgräber von 30 Jahren festgelegt. Für Gräber in den Grabkammern gilt eine Ruhezeit von 25, bei Urnen von 20 Jahren. In der Satzung ist laut Bürgermeister Gerhard Reiner auch geregelt, dass sich die Pflicht zur Grabpflege jeweils auf die Ruhezeit erstrecke.

Da Anfragen aus der Bevölkerung gekommen seien, die Ruhezeit zu verkürzen, sei dieses Thema mit dem Gesundheitsamt abgeklärt worden, da zu einer Verkürzung der Ruhezeit die Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich sei. Dabei, so Reiner weiter, seien die Bodenverhältnisse von Bedeutung. Der Gemeinderat entschied sich auf Vorschlag der Verwaltung dafür, die Ruhezeiten zu belassen.

Die Grabpflegezeit wurde generell auf 20 Jahre verkürzt. Damit könne für die Angehörigen der Pflegeaufwand reduziert werden.

Für die Erstellung eines Doppel-Stabgitterzauns beim Kindergarten mit einer Höhe von 1,25 Meter und den Einbau von zwei Toren wurde die Firma Zaunteam aus Rotenzimmern für rund 7200 Euro beauftragt.

Für den Gutachterausschusses des Verwaltungsverbands hat das Gremium Martin Ritter als ehrenamtlichen Gutachter benannt.