Die Verhandlung fand am Amtsgericht Lörrach statt. Foto: Adrian Steineck

Wohin Beleidigung und Hetze führen können, hat ein Weiler AfD-Stadtrat vor Gericht zu spüren bekommen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Unter anderem kam das Gericht nach der Verhandlung im Lörracher Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass der gelernte Koch, der im Juni in den Stadtrat gewählt worden war, den Holocaust verharmlost hat. Angriffsziel der verunglimpfenden Tweets auf Twitter, heute „X“, waren Politiker der Grünen. Einen „Schandfleck deutscher Geschichte“ nannte er die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock in einem Tweet, den er 2023 abgesetzt hatte. Man solle sie „über ein Minenfeld“ schicken.

 

Die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

„Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“, lautete ein Kommentar auf Twitter, der den Grünen-Politiker Anton Hofreiter gemünzt war. Als „Dreck“ diffamierte er den Wirtschaftsminister und Kanzlerkandidaten der Grünen bei der Bundestagswahl, Robert Habeck, den er – wie Baerbock auch – an anderer Stelle auch als „Ratten“ bezeichnete.

Die Staatsanwaltschaft sah in ihrer Anklageschrift mit diesen diffamierenden Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit als klar überschritten. Es falle nicht unter die Meinungsfreiheit, jemandem den Tod zu wünschen, sagte sie.

Angeklagter räumt die Taten ein

Der Angeklagte bestritt die Taten vor Gericht nicht. Er sagte aus, sein Twitter-Account sei danach gelöscht worden. Mit seiner Erwähnung des Holocausts habe er auf die Diffamierung der AfD hinweisen wollen, sie habe sich nicht gegen Juden gerichtet. Der schwerste Vorwurf sei aber die Verharmlosung des Holocausts, denn dieser erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

Landauf, landab gebe es solche Anklagen, versuchte Verteidiger Dubravko Mandic, der unter anderem den wegen versuchten Mordes an einem Polizisten zu zehn Jahren Haft verurteilten Reichsbürger aus Wintersweiler verteidigt hatte, die Taten seines Mandanten zu verharmlosen. Er forderte dessen Freispruch.

Gefährdung des öffentlichen Friedens

Die betreffenden Tweets seien geeignet, Angst zu machen und den öffentlichen Frieden zu gefährden, weil sie eine Handlungsbereitschaft auslösen können. Sie forderte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 80 Euro für den Angeklagten, der damit vorbestraft gewesen wäre.

Sein Geständnis hilft dem Angeklagten

Aufgrund des Geständnisses und der Tatsache, dass sich der Angeklagte bis dahin nichts zuschulden habe kommen lassen, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 80 Euro – insgesamt 5600 Euro, womit er weiter nicht als vorbestraft gilt. Der Staat habe das Recht, auf Fehlverhalten zu reagieren, machte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung deutlich. Von der Meinungsfreiheit seien Beleidigungen wie „Dreck“ und „Ratten“ nicht gedeckt. Der Vergleich des organisierten Massenmordes an sechs Millionen Juden mit der Politik der Grünen sei eine Verharmlosung des Holocausts und falle damit unter den Tatbestand der Volksverhetzung, argumentierte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.