Die Steuereinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Dennoch wird das Weiler Defizit wohl ein wenig niedriger ausfallen als im Plan.
Dem Kämmereibericht zum dritten Quartal zufolge, den Inge Schmieder im Finanzausschuss Weil am Rhein vorlegte, verbessert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis um rund eine Million Euro auf - 4,3 Millionen Euro.
Die voraussichtlichen Steuereinnahmen bleiben nach derzeitigem Stand fast durchweg hinter den im Planansatz genannten Summen. So liegen etwa die Einnahmen aus der Grundsteuer B rund 300 000 Euro unter dem Planansatz.
Der von den Finanzbehörden ermittelte Hebesatz habe somit nicht zu dem gewünschten Ergebnis der Aufkommensneutralität im Vergleich zu den früheren Hebesätzen geführt, hielt die Leiterin der Haushaltsabteilung fest.
Zum Hintergrund: Durch die Änderungen am Hebesatz sollten bei der Grundsteuerreform Ungleichheiten in der Besteuerung von Grundstücken bereinigt werden.
Dies sollte jedoch im Ergebnis so ausfallen, dass den Kommunen dadurch weder mehr noch weniger Einnahmen entstehen. Das entsprechende Landesgesetz zur Grundsteuerreform wurde am 4. November 2020 erlassen und trat zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Mindereinnahmen bei der Vergnügungssteuer
Bei der Vergnügungssteuer seien Mindereinnahmen in Höhe von rund 200 000 Euro zu erwarten. Grund dafür sei die Schließung dreier Spielhallen, zwei davon im Juni, eine zum ersten August, hieß es.
Der Gemeinderat Weil am Rhein hatte die Vergnügungssteuer Ende Juli um einen Prozentpunkt auf neun Prozent des Spieleinsatzes erhöht. Die Änderung trat am 1. Oktober in Kraft.
Höhere Einnahmen bei Baurechtsgebühren
Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren liegen auf Jahressicht über dem Planansatz aufgrund höherer Verwaltungsgebühren. Dies betreffe vor allem die Baurechtsgebühren, so Schmieder.
Auch im Bereich der Mieten, Pachten, Verkaufserlöse und privatrechtlichen Leistungsentgelte werde ein planmäßiges Ergebnis erwartet.
Kostenumlagen sind stabil
Keine größeren Abweichungen seien derzeit bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen erkennbar – unter anderem der Erstattungen für den Gutachterausschuss, der Verwaltungskostenbeiträge, der Schülerbeförderung und des interkommunalen Kostenausgleichs für Kindertagesstätten.
Bei den Zinsen gehe man trotz gesunkenem Zinsniveau davon aus, die im Planansatz genannten Werte zu erreichen. Vorhandene liquide Mittel würden zinsbringend angelegt.
Sonstige ordentliche Erträge
Leicht höhere Erträge sind dem Quartalsbericht zufolge bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ zu erwarten, unter die unter anderem Konzessionsabgaben für Wasser, Strom, Gas sowie Bußgelder, Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen.
Nichts geändert hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren bei den Minderaufwendungen im Personalbereich. Diese seien insbesondere auf den Bewerbermangel bei Stellen zurückzuführen, die eigentlich besetzt werden sollten.