Die Jugendkammer des Landgerichts hat das Urteil gesprochen. (Symbolfoto) Foto: Deck

Justiz spricht Urteil: Aufsehenerregender Fall endet mit Bewährungsstrafen für Angeklagte.

Weil am Rhein/Freiburg - Die Nachricht sorgte für großes Aufsehen vor rund sechs Monaten in und um Weil am Rhein: In jener Silvesternacht, die durch die Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof mittlerweile traurige Berühmtheit erlangt hat, soll es auch in der südbadischen Stadt zu einem gravierenden Fall sexueller Gewalt gekommen sein.

Der schwerwiegende Vorwurf damals: Vier junge Syrer im Alter 14 bis 20 Jahren sollen zwei Mädchen (14 und 15 Jahre) in einer Wohnung vergewaltigt haben. Für zusätzliche Aufregung sorgte, ganz wie in Köln, die Informationspolitik der Polizei. Denn während die Nachricht der mutmaßlichen Vergewaltigung bereits im Netz kursierte, hüllte sich die Polizei noch in Schweigen – laut eigenen Angaben aufgrund von Belangen des Jugend- und Opferschutzes.

Nun hat die Justiz in dem Fall gesprochen: Vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Da sie allesamt geständig waren, wurde der eigentlich auf vier Verhandlungstage angesetzte Prozess bereits gestern abgeschlossen. Zwischen den Prozessbeteiligten und den Richtern gab es Verhandlungen über eine Verständigung. Dabei wurden aufgrund der Geständnisse Obergrenzen bei der Bestrafung zugesagt. Die vier Kriegsflüchtlinge aus Syrien saßen zudem bereits vor dem Prozess sechs Monate lang in Untersuchungshaft. Alle Angeklagten räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein und bereuten die Übergriffe. Die Opfer mussten vor Gericht deshalb nicht vernommen werden.

Die Mädchen hatten zwei der Angeklagten über ein soziales Netzwerk kennengelernt. Sie waren in der fraglichen Nacht zunächst freiwillig mit in die Wohnung gegangen, in der es dann zu den Vergewaltigungen kam. Zunächst habe man Küsse ausgetauscht, gegen die sich die Mädchen nicht gewehrt hätten. Die jungen Angeklagten wollten aber mehr, und entkleideten die Mädchen gegen ihren Willen. Der Geschlechtsakt sei dann auch vollzogen worden, ohne dass dabei körperliche Gewalt ausgeübt worden sei. Nachdem die Mädchen kurz vor 23 Uhr die Wohnung verlassen konnten, hatte eine von ihnen über Notruf die Polizei verständigt.

Im Detail verhängte das Gericht folgende Strafen: Alle vier angeklagten Jugendlichen erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung. Einer der Täter wurde zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt und zwei weitere zu einem Jahr und fünf Monaten. Der 20-jährige Angeklagte erhielt indes eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch er auf Bewährung.