Es geht um die Innenstadt: Die Stadt will den Geschäftsbesatz an der Hauptstraße nicht dem freien Spiel des Markts überlassen und hat deshalb eine Vorkaufssatzung erlassen. Foto: Beatrice Ehrlich

Mithilfe einer Vorkaufssatzung will die Stadt Weil am Rhein die künftigen Entwicklungen in der Hauptstraße zwischen Schlaufen- und Sparkassenkreisel steuern.

Die Initiative von Oberbürgermeisterin Diana Stöcker stieß bei allen Fraktionen im Gemeinderat auf großen Anklang. „Chapeau!“, hieß es vom UFW-Fraktionschef Eugen  Katzenstein und darin stimmten ihm Sprecher aller anderen Fraktionen mit Ausnahme der AfD zu. Ziel  ist, Einfluss auf die Geschäftsstruktur in der Hauptstraße zu gewinnen.

 

Dass Weiler Bürger nicht zufrieden sind mit den Geschäften, die sie entlang der Hauptstraße finden, ist in der Stadt seit längerem Thema.

Gefühlt keine Vielfalt mehr

Döner-Läden, Nagelstudios, Shisha-Bars, Wettbüros oder sogenannte Barber-Shops träten zunehmend an die Stelle alteingesessener, inhabergeführter Läden, erklärte Stöcker gegenüber der lokalen Presse.

Die Oberbürgermeisterin habe sich unter Anliegern des betreffenden Abschnitts der Hauptstraße umgehört: Bisher komme bei der Vermietung derjenige zum Zuge, der die höchste Miete zahlt, beim Verkauf derjenige „mit dem größten Geldkoffer“, wie Stöcker eine Immobilienbesitzerin in der Hauptstraße zitierte. Dabei handele es sich oft um ausländische Investoren, etwa aus der Schweiz, aber auch aus Städten wie etwa Mannheim. Immobilieninhaber würden zum Verkauf regelrecht gedrängt.

Bereits kurz nach ihrer Amtszeit habe sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten es für die Stadtverwaltung gebe, auf diese Entwicklung Einfluss zu nehmen.

Verkäufer hat Rücktrittsrecht

Dies soll nun mit der am Dienstag vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Vorkaufssatzung geschehen. Durch diese könne die Stadt Einfluss nehmen auf die Verwirklichung der von ihre selbst festgelegten städtebaulichen Aufgaben in dem betreffenden Gebiet. Im vor kurzem fertiggestellten „Isek 2040“ (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) seien diese Aufgaben festgehalten: ein profilierter Einzelhandelsstandort mit vielfältiger Branchenstruktur. Nur auf dieser Basis könne so eine Vorkaufssatzung überhaupt erlassen werden, hielt sie fest.

Zudem müsse für jeden Einzelfall begründet werden, warum der Erwerb eines Grundstücks im Hinblick auf städtebauliche Bedürfnisse begründet ist. Um die notwendige Summe im Bedarfsfall aufzubringen, müsse Geld im Haushalt eingestellt werden. Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht anwende, steige sie in den Kaufvertrag ein, verdeutlichte Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Anhand eines Gutachtens könne geklärt werden, was die Immobilie wert ist. Der Verkäufer habe aber ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Auch das Polizeigebäude ist in der Satzung enthalten

Die Satzung bezeichnet bestimmte Flächen, im Fall Weils entlang der Hauptstraße vom Schlaufen- bis zum Sparkassenkreisel sowie links und rechts des Rathaus-Grundstücks bis zur Humboldtstraße. Sie umfasst außerdem das Polizeigebäude. Deren vorgesehene Verlegung biete die Chance für neue Nutzungen.

Besonders die unter Denkmalschutz stehende Ladenzeile auf der Nordseite macht der Stadtverwaltung Sorge. Baulich seien die dort zur Verfügung stehenden Lokale für normalen Einzelhandel einfach zu klein.

Stadt erhofft sich Lenkungsfunktion

Dennoch ist die Hoffnung der Verantwortlichen groß, mit der Vorkaufssatzung einen ersten Schritt gemacht zu haben, um in diesem Bereich das Ruder in die Hand zu bekommen. Bürgermeister Lorenz Wehrle wies gegenüber der Presse darauf hin, dass allein schon die Existenz einer Vorkaufssatzung eine gewisse Lenkungsfunktion entfalten könne.