Die Standesbeamtinnen Kathrin Freude und Sonja Meier (es fehlt Christine Volkmer) freuen sich über 115 Eheschließungen im Jahr 2024. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein/Schiessl

In Weil am Rhein haben im vergangenen Jahr 115 Eheschließungen stattgefunden. Das waren fast 30 mehr als im Jahr 2023. Und auch sonst hatte das Standesamt der 3-Länder-Stadt wieder alle Hände voll zu tun.

Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise auch 281 Kirchenaustritte dokumentiert oder 44 Vaterschaftsanerkennungen bearbeitet. Außerdem gab es zwei Hausgeburten zu verzeichnen.

 

Die Tatsache, dass in Weil am Rhein mehr als 100 verschiedene Nationalitäten zuhause sind, sorgt bei den Sachbearbeiterinnen und Bürgern gleichermaßen immer wieder für Überraschungen und so manche Herausforderung, informiert die Verwaltung. Menschen aus 53 Ländern sprachen für ihre Eheschließung bei den Standesbeamtinnen vor. Neben vielen europäischen Heimatländern waren auch Personen aus Thailand, Mexiko, der Dominikanischen Republik, Nigeria, Venezuela oder den USA darunter.

„Das macht die Tätigkeit für uns zum einen sehr interessant, zum anderen aber auch oft herausfordernd. Wir arbeiten mit Urkunden aus aller Welt. Die Gesetze bezüglich einer Eheschließung oder des Namensrechts sind in allen Ländern verschieden und müssen beachtet werden“, erklärt Kathrin Freude, die gemeinsam mit Sonja Meier und Christine Volkmer als Standesbeamtin im Weiler Rathaus tätig ist. Hinzu kommen die fremde Sprache oder die speziellen kulturellen Eigenheiten.

Bis zum „Ja“ kann es lange dauern

Eheschließungsverfahren könnten somit lange Zeit in Anspruch nehmen, macht Freude deutlich. Oft ist die Zusammenarbeit mit der Botschaft des jeweiligen Landes erforderlich. Des weiteren werden Dolmetscher benötigt, die von den Beteiligten selbst gestellt werden müssen. „Wir hatten im vergangenen Jahr einige Eheschließungsverfahren, die etwa drei bis fünf Jahre in Anspruch genommen haben. Die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Länder führen oft zu langen Wartezeiten für die betroffenen Paare.“

Scheidungen müssen in Deutschland anerkannt werden

Ein Beispiel sei, dass Scheidungen im Ausland erst in Deutschland anerkannt werden müssten. „Diese Verfahren sind oftmals beim Oberlandesgericht durchzuführen. An dieser Stelle benötigen wir die Geduld und Mitarbeit der heiratswilligen Paare“, so Freude. Klar ist: Im Standesamt können ohne Originaldokumente und gültige Pässe keine Beurkundungen erfolgen. Und so kommt es vor, dass eine Eheschließung in absehbarer Zeit nicht möglich ist.

Der beliebteste Monat, um „Ja“ zu sagen, war der Juli, wobei die Sommermonate im Allgemeinen hervorstechen. Allerdings: Auch im Dezember fanden immerhin noch neun Hochzeiten statt. Weitere 31 Eheschließungen kamen zusätzlich zur Anmeldung, die dann an einem anderen Ort, beispielsweise im Urlaub, stattfanden.

Bei Sterbefällen sind ebenso Original-Urkunden gefragt

Die Standesbeamtinnen sind auch zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen. 225 Fälle beurkundeten sie 2024 (2023: 185). Auch hier kann es hin und wieder Probleme geben. „In den meisten Fällen überbringen die Bestattungsunternehmen die Dokumente des Verstorbenen zu den Standesämtern und beschaffen dann auch fehlende Unterlagen. Fehlen Urkunden von Verstorbenen, sind meistens die hinterbliebenen Angehörigen gefragt“, sagt Freude.

Auch hier müssten oft Dokumente im Ausland beschafft und in Deutschland übersetzt werden. Damit, hält sie fest, könne sich die Beurkundung des Sterbefalles verzögern und Sterbeurkunden könnten zunächst nicht ausgestellt werden.

Geburten werden oft in Lörrach beurkundet

Die Beurkundung von Geburten wird zum größtenteils in Lörrach durchgeführt. Schließlich gibt es dort im Gegensatz zu Weil am Rhein eine Geburtsklinik. Dennoch wurden 2023 insgesamt sechs Beurkundungen von Geburten, darunter zwei Hausgeburten, durchgeführt. 44 Vaterschaftsanerkennungen wurden 2024 beim Standesamt Weil am Rhein vorgenommen. Diese werden erforderlich, wenn ein Kind geboren wurde und die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. „Dies ist schon vor Geburt möglich, und zu empfehlen“, rät Freude.

Die Weiler Standesbeamtinnen empfehlen generell, für alle Personenstandsangelegenheiten immer telefonische Infos beim Standesamt einzuholen oder persönlich, am besten nach Terminvereinbarung, vorzusprechen. „So können unangenehme Situationen, Fehlinformationen und gar die falsche Beschaffung von Dokumenten vermieden werden“, sagt Freude.