Weihnachtsdeko in einer JVA: 2025 profitieren 201 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie. Foto: Heiko Rebsch/dpa

Im Vergleich zum Vorjahr sind mehr Gefangene vorzeitig entlassen worden. Das Justizministerium nennt klare Voraussetzungen.

Die Weihnachtsamnestie gibt es in Baden-Württemberg seit 1963. Auch dieses Jahr kommen auf diese Weise Gefangene frei: In Baden-Württemberg sind laut Landesjustizministerium seit Mitte November 201 Häftlinge entlassen worden. Das berichtet eine Sprecherin des Landesjustizministeriums unserer Redaktion auf Anfrage.

 

2024 waren es noch 161 Häftlinge; 2023 insgesamt 218 und 2022 unterm Strich 190.

Frei kommen unter anderem in Freiburg mit Emmendingen und Lörrach 3 Häftlinge, in Offenburg mit der Außenstelle Kenzingen 22, in Rottweil mit Hechingen, Oberndorf und Villingen-Schwenningen dagegen niemand.

Weihnachtsamnestie: Es gibt klare Bedingungen

„Die Weihnachtsamnestie umfasst dieses Jahr Strafgefangene, die sich seit mindestens 1. September 2025 in Haft befinden und deren Strafende in die Zeit 13. November 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 fällt“, erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Weihnachtsamnestie nütze „den Inhaftierten, deren Haftstrafe in den letzten Wochen des Jahres enden würde“. Diese „sollen nicht ausgerechnet dann auf der Straße stehen, wenn in den Beratungsstellen und Sozialämtern zwischen den Jahren niemand zu erreichen ist“.

Justizministerin Marion Gentges schränkt indes ein: „Es gibt aber klare Bedingungen: Wenn sich ein Gefangener in Haft so verhalten hat, dass gegen ihn Disziplinarmaßnahmen verhängt werden mussten, wird er nicht vorzeitig entlassen. Gegen den Strafgefangenen oder die Strafgefangene darf auch kein Abschiebungsverfahren anhängig sein.“

Kein unmittelbar anschließender weiterer Vollzug – etwa Untersuchungshaft – dürfe vorgemerkt sein. Weiteres Ausschlusskriterium sei eine strafrechtliche Verfolgung wegen Straftaten während der Haft.

Beinahe 7000 Gefangene in Baden-Württemberg

Im November 2025 befanden sich laut Landesjustizministerium durchschnittlich rund 6900 Gefangene in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten.