Kaum ist er da, schon kommt er wieder weg – zumindest in Teilen. Wegen Transporten von Windradkomponenten, muss der Kreisverkehr in Höfen teilweise zurückgebaut werden.
Als „etwas unglücklich“ bezeichnet Höfens Bürgermeister Heiko Stieringer das Thema Kreisverkehr in der Höfener Ortsmitte. Eigentlich war bereits länger geplant, die Frühjahrsbepflanzung auszubringen, ein bald anstehender Transport von Komponenten für Windkraftanlagen (WKA) sorgt jetzt aber dafür, dass der Kreisverkehr in Teilen sogar abgetragen werden muss.
„Ja, das Thema Kreisverkehr ist leider vom zeitlichen Ablauf etwas unglücklich“, bestätig Stieringer auf Nachfrage unserer Redaktion. Zuerst sei die falsche, zu steinige Erde aufgebracht worden. „Dann war es mit der Bepflanzung jahreszeitlich zu spät, sodass wir die Gestaltung jetzt im Frühjahr angegangen sind, was ja auch die Vorarbeiten zeigen“, so der Höfener Bürgermeister weiter. Und in der Tat gab es schon einiges an Vorarbeiten. So wurde an vier halbkreisförmige Flächen Erde abgetragen, auch Pflastersteine waren bereits angeliefert. „Ebenfalls wurden bereits die ganzen Pflanzen bestellt, die aktuell im Bauhof auf ihre Pflanzung warten“, gibt Stieringer weiter Auskunft.
Kommando zurück
Nun heiß es erst einmal Kommando zurück: Denn „jetzt kam die verkehrsrechtliche Anhörung bezüglich einer Teilüberfahrung des Kreisverkehrs für die Teile der Windkraftanlage in Grömbach“, so der Bürgermeister weiter. Geplant sei die Kalenderwoche (KW) 29, also ab dem 15. Juli. Dieser Termin könne aber nicht eingehalten werden, „weil die Sperrung der B 294 ab Calmbach noch planmäßig bis circa KW 35 andauern wird“. Das wäre die Woche vom 26. bis 30. August.
Dabei werde von acht Fahrten gesprochen, die „sicherlich verteilt über mehrere Tagen erfolgen werden“, so Stieringer.
Unternehmer zahlt Kosten
Es sei davon auszugehen, „dass die Kosten für den Rückbau und in den Urzustand versetzen durch den Eigentümer der WKA getragen werden“. Hierzu sei er „im Austausch mit der Transportfirma“, teilt er weiter mit. Dies bestätigt auch Valerie Nußbaum, die Pressesprecherin des Calwer Landratsamtes nach Rücksprache mit der Abteilung Straßenbau und -verkehr: „Die Kosten für bauliche Eingriffe in die Infrastruktur und den abschließenden Rückbau sind von der Firma, die den Schwertransport umsetzt, zu tragen.“
Die Zuständigkeit hinsichtlich der „Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung des Schwertransportes für die Windradkomponenten der Windkraftanlage in Grömbach“ liege bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Freudenstadt, teilt Nußbaum weiter mit. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Calw werde hierzu angehört. „Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Anhörung zu genanntem Schwertransport“, so die Landratsamtssprecherin weiter. Sollte die Anhörung kommen, werde es einen Vor-Ort-Termin geben, bei dem die Thematik der betroffenen Kreisverkehrsplätze zwischen der den Schwertransport ausführenden Firma, den betreffenden Kommunen und dem Straßenbetriebsdienst abgestimmt werde.
Ganz allgemein weist sie darauf hin, dass es bei jedem Schwertransport in Abhängigkeit der Länge, Breite und des Gewichtes zu Eingriffen in die Infrastruktur kommen könne: „Dies kann neben dem Überfahren von Kreisverkehren auch die Demontage von Verkehrsschildern, Schutzplanken oder anderen Hindernissen bedeuten.“ Die Wahl der Strecke liege beim Antragsteller der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Straßenverkehrsbehörde prüfe dann nach Eingang des Antrages die Realisierbarkeit der Strecke.