Am Landgericht Tübingen muss sich ein 27-jähriger Angeklagter aus dem Landkreis Calw für seine Gewalttaten verantworten. Foto: Aleksandar Mitrevski

Die Liste seiner gewalttätigen Übergriffe ist lang, nun muss sich ein Mann aus dem Landkreis Calw vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Ihm werden versuchter Totschlag und sogar versuchter Mord vorgeworfen. Im Prozessauftakt stellt sich immer wieder die Frage: War der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand?

Mit einem leeren Blick, in Hand- und Fußfesseln, wird der Angeklagte aus dem Landkreis Calw von vier Justizvollzugsbeamten in den großen Saal 120 des Landgerichts Tübingen geführt. Am Platz angekommen starrt er an die Wand, seine Augen in hektischen Bewegungen verloren. Es ist der Prozessauftakt gegen den 27-jährigen Mann, der für die Verhandlung auf einen Dolmetscher angewiesen ist.

 

Die Liste seiner Vergehen ist lang, zwei schwere Fälle sind besonders auffällig. Als die Oberstaatsanwältin die Anklage vorliest, zeigt der junge Mann keine Regung. Im vergangenen Jahr soll er einen Busfahrer zwischen Calw-Stammheim und Althengstett an einer Bushaltestelle angegriffen und mit einer Klinge von zehn Zentimetern Länge wahllos auf ihn eingestochen haben. Der Geschädigte habe sich schwere Verletzungen zugezogen – klaffende Wunden unterhalb des linken Schulterblatts und am rechten Arm.

Dem Busfahrer gelang es loszufahren und sich aus der Situation zu befreien. Die Oberstaatsanwältin bekräftigt, weitere todbringende Stiche habe der Angeklagte nur nicht versetzen können, weil die Klinge des Messers abgebrochen war. „Den Tod nahm er billigend in Kauf.“ Zum Tatzeitpunkt hätten sich sieben Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren im Bus befunden, so die Staatsanwältin abschließend.

Brutaler Angriff auf Mitinsassen

Wenige Monate später soll der Mann während seiner Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim seinen Mitinsassen brutal angegriffen haben. Auch hier unterstellt ihm die Staatsanwaltschaft eine klare Tötungsabsicht. Dem schlafenden Mann soll der Angeklagte mehrfach auf den Hals geschlagen und ihn anschließend mit brühendem Wasser aus einem Wasserkocher übergossen haben.

Danach habe er so lange mit dem Wasserkocher auf Kopf und Brust eingeschlagen, bis dieser zu Bruch ging. Es folgten Tritte und Schläge ins Gesicht, auch eine Kaffeekanne aus Metall soll er eingesetzt haben. Der Mann war bewusstlos, als Beamte der JVA schließlich einschritten. Die Staatsanwaltschaft beteuert: Der Angeklagte habe nur von seinem Mitinsassen abgelassen, weil dieser ihn bereits für tot gehalten haben soll.

Angeklagter schon mehrfach auffällig

Vor diesen beiden Taten soll sich der Angeklagte aber weiterer Vergehen schuldig gemacht haben: Mit einem Schraubenzieher soll er auf Mitbewohner seiner Asylunterkunft losgegangen sein, einen anderen habe er aus seinem eigenen Zimmer ausgesperrt sowie mit Hammer und Messer verletzt.

In neun Fällen lautet die Anklage daher unter anderem: Versuchter Mord, versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Bedrohung. Der Angeklagte habe Menschen körperlich misshandelt, sogar versucht, sie heimtückisch zu ermorden, so die Oberstaatsanwältin. Der Angeklagte äußerte sich zu keinem der Vorfälle. Auch Angaben zu seiner Person verweigerte er.

Bizarre Szene in Geflüchtetenunterkunft

An diesem ersten Prozesstag wurde jedoch nur einer der Fälle beleuchtet – der Angriff auf einen Mitbewohner in Althengstett. Der Geschädigte war als Zeuge geladen, ebenso wie ein Polizeibeamter, der den Angeklagten zurechtwies. Der Geschädigte schilderte die bizarre Szene aus seiner Wohnung, auch er war auf eine Dolmetscherin angewiesen. Der Angeklagte sei einfach im Zimmer des Geschädigten gestanden, mit zwei Messern, einer Schere und einem Hammer bewaffnet, und habe behauptet, der Geschädigte wohne hier nicht mehr. Das Haus habe der Angeklagte gekauft, der Geschädigte müsse nun ausziehen.

Als der Geschädigte sich nun gebückt habe, um seine Arbeitstasche abzulegen, habe der Angeklagte ihn von hinten angegriffen. Im Gerangel habe der Angeklagte ihn dann mit dem Messer an Arm und Stirn, mit dem Hammer am Bein verletzt. Danach sei der Geschädigte aus dem Zimmer geflohen, während sich der Angeklagte darin eingeschlossen hatte. Daraufhin habe er die Polizei verständigt.

Stand der Angeklagte unter Drogeneinfluss?

Als die Polizei vor Ort war, habe der Angeklagte lange nicht kooperieren wollen, schilderte der Beamte. Als er dann die Tür aufgeschlossen hatte, habe er den Schlüssel zunächst nicht abgeben wollen. In seinem Zimmer hätten die Beamten dann die Werkzeuge gefunden. Die Messer soll er aus dem Fenster geworfen haben. Der Geschädigte habe keine schwerwiegenden Verletzungen davongetragen, ein Besuch in der Apotheke habe ausgereicht. Der Angeklagte sei nicht in Gewahrsam genommen worden.

Den Angeklagten habe der Polizeibeamte als äußerst aggressiv und nervös empfunden. Sein Verteidiger wollte wissen, ob der Beamte glaube, dass sein Mandant unter Drogeneinfluss gestanden haben könnte. Dies bejahte der Polizist.

Psychische Verfassung des Angeklagten muss geklärt werden

Auch ein psychologischer Gutachter stellte immer wieder Fragen bezüglich des Zustands des Angeklagten. Die Aussage, er hätte das Haus gekauft, erschien ihm zu bizarr. Auffälligkeiten habe der Geschädigte nie feststellen können, dafür sei der Kontakt zu spärlich gewesen. Treffen habe es nur gegeben, als er den Angeklagten mehrmals darauf hingewiesen hatte, in der gemeinsamen Küche kein Marihuana zu rauchen. Dies habe der Angeklagte aber immer mit Verständnis entgegengenommen.

Damit war der erste Verhandlungstag zu einem Ende gekommen. Der Angeklagte stimmte dabei einem Gespräch mit dem psychologischen Gutachter zu. Die schwerwiegenden Vorfälle sollen in den nachfolgenden Sitzungen thematisiert werden.