Vor dem Nagolder Amtsgericht musste sich ein Pensionär wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten. Beim Aufräumen seines Einkaufswagens hatte er mit ihm ein Auto beschädigt. (Symbolfoto) Foto: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Ein Rentner aus Wildberg ist mit dem Einkaufswagen gegen einen BMW gefahren und hat einen vierstelligen Schaden verursacht. Dass er danach einfach weggefahren ist, wurde nun teuer für ihn.

Der Vorfall ereignete sich am 23. November des vergangenen Jahres auf dem Kaufland-Parkplatz in Nagold. Ein 70-jähriger Mann aus Wildberg hatte im Discounter Lebensmittel und andere Artikel eingekauft, fuhr mit dem Einkaufswagen zu seinem Auto, verstaute die Sachen, wollte den leeren Wagen zurückbringen und stieß dabei versehentlich gegen einen BMW. Dem ausgestiegenen Fahrer des Autos erklärte er, es sei nichts passiert, er habe bereits nachgeschaut.

 

Der 31-Jährige stellte sein Fahrzeug in der Nähe ab, bemerkte, dass der andere wegfahren wollte, fotografierte schnell das Nummernschild und hielt an der nächstgelegenen Waschstraße an. Beim Reinigen wurden zwei Dellen sichtbar.

In der Verhandlung erklärte der eingeschaltete Kfz-Gutachter aus Reutlingen, dass der Schaden in Höhe von 2320 Euro eindeutig vom Einkaufswagen stamme.

„Warum hat er sich nicht bei mir gemeldet?“

Dass er sich laut Anklageschrift unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll, ließ der Angeklagte nicht gelten. Er habe sich die besagte Stelle am BMW genau angesehen und keine Beschädigung erkannt. Daraufhin sei er in sein Auto gestiegen und habe den Parkplatz verlassen. Wenn der BMW-Fahrer in der Zwischenzeit etwas bemerkt haben sollte, „warum hat er sich nicht bei mir gemeldet?“ verteidigte sich der Pensionär.

Der Unfallgegner sagte in der Verhandlung aus, er habe dem Frieden nicht getraut. Sinnvoller wäre gewesen, beide Parteien hätten an Ort und Stelle die Personalien ausgetauscht, den Bereich des Zusammenstoßes abgewischt und zwei Dellen entdecken können, meinte Staatsanwältin Carola Steiner.

Verteidiger fordert einen Freispruch

Nachdem der Kfz-Sachverständige zweifelsfrei festgestellt habe, dass die Beschädigung durch den Einkaufswagen verursacht wurde und der Rentner einfach weggefahren sei, habe sich der 70-Jährige strafbar gemacht, so die Staatsanwältin. In ihrem Plädoyer beantragte sie 40 Tagessätze zu 40 Euro, also 1600 Euro.

Der Verteidiger forderte Freispruch. Sein Mandant habe keine Schäden entdeckt und im ersten Moment auch der Fahrer des BMWs nicht. Deshalb sei der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht zutreffend. Richter Martin Link verurteilte den Pensionär aus Wildberg schließlich zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Euro,also 900 Euro.