Die Spielhalle „Joker“ im Baiersbronner Teilort Huzenbach ist seit Ende Juni geschlossen. Der Betreiber macht dafür auch eine Steuererhöhung der Gemeinde verantwortlich.
Seit diesem Jahr gilt in Baiersbronn eine höhere Vergnügungssteuer. Statt bisher 25 Prozent des Umsatzes werden mittlerweile 27 Prozent fällig.
Sollte die Gemeinde sich dadurch höhere Einnahmen erhofft haben, könnte die Maßnahme allerdings nach hinten losgehen, wie ein Blick in den Baiersbronner Teilort Huzenbach zeigt. Denn die dortige Spielhalle Joker hat Ende Juli dicht gemacht.
Der Eigentümer und Geschäftsführer Freddy Straub macht dafür unter anderem die jüngste Steuererhöhung verantwortlich. Die Vergnügungssteuer steige immer weiter an, während der Preis für ein Spiel am Automaten unverändert bleibe, meint Straub.
20 Cent pro Spiel
„Der Preis wurde 1993 gesetzlich festgelegt auf 40 Pfennig. Im Rahmen der Euro-Umstellung wurde er auf 20 Cent umgerechnet und da ist er bis heute“, erklärt Straubs Kollege Dirk Fischer, der das City Life Casino in Baiersbronn betreibt. Konkret bedeutet das: Bei jedem Drehen der Walzen können die Spieler nur jeweils 20 Cent setzen.
Fischer macht klar, was die Schließung der Spielhalle für die Gemeindefinanzen bedeutet: Allein an Vergnügungssteuer zahle er 50 000 bis 60 000 Euro an die Gemeinde. Dieser Betrag falle nun weg. Die Gewerbesteuer sei da noch nicht eingerechnet.
Eine grobe Überschlagsrechnung zeigt, dass damit der Gemeinde tatsächlich im Zuge der Steuererhöhung eher Geld entgehen wird. So hat Baiersbronn laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr circa 260 000 Euro durch die Vergnügungssteuer eingenommen. Für das laufende Jahr erwartet die Verwaltung 282 000 Euro.
Die Kommune rechnet also mit Mehreinnahmen von 22 000 Euro durch die Steuererhöhung um zwei Prozentpunkte. Also deutlich weniger als die rund 50 000 Euro, auf die die Gemeinde nun aller Wahrscheinlichkeit nach durch die Schließung der Spielhalle verzichten muss.
Verwaltung verteidigt Entscheidung
Die konkrete Summe von rund 50 000 Euro will die Verwaltung auf Anfrage weder dementieren noch bestätigen und verweist dabei auf das Steuergeheimnis. Die grundsätzliche Richtigkeit der Beispielrechnung bestätigt aber ein Sprecher der Gemeinde.
Dennoch verteidigt die Verwaltung die Steuererhöhung. „Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die moderate Erhöhung der Vergnügungssteuer um zwei Prozentpunkte (...) war der Gemeindeverwaltung Baiersbronn nicht bekannt, dass diese Maßnahme zu einer Schließung von Betriebsstätten führen könnte“, schreibt der Sprecher.
„Steuer mit Lenkungsfunktion“
Und weiter: „Vergleichbare Erhöhungen wurden bereits zuvor in anderen Kommunen umgesetzt, ohne dass es dort zu Betriebsschließungen oder sogenannten Erdrosselungswirkungen kam. Diese Annahmen wurden auch im Rahmen unserer rechtlichen Prüfung ausgeschlossen.“
Offenbar geht es der Gemeinde aber nicht nur um finanzielle Aspekte: So ist laut dem Sprecher zu berücksichtigen, „dass es sich bei der Vergnügungssteuer auch um eine Steuer mit Lenkungsfunktion handelt“.
Das bedeutet: „Neben der Einnahmeerzielung verfolgt die Gemeinde damit das Ziel, durch steuerliche Anreize ein bestimmtes Verhalten zu beeinflussen. Im Bereich des Glücksspiels soll auf diese Weise eine restriktive Nutzung gefördert werden.“
Illegale Automaten
Sprich: Die Kommune will das Ausmaß des Glücksspiels beschränken. Ob das wirklich gelingt, bezweifelt zumindest Fischer. Er befürchtet, dass nun die Betreiber von illegalen Automaten in die Lücke stoßen werden. „Wo es keinen regulierten Markt gibt, wird ein Zweitmarkt entstehen, und der ist illegal“, so Fischer.
Noch gibt es aber in Baiersbronn Möglichkeiten zum legalen Glücksspiel – zum Beispiel im City Life Casino von Fischer. Doch der Unternehmer meint: „Wenn die Gemeinde keinen Kompromiss eingeht, bleibt zu überlegen, ob ich den Standort weiterführe.“