Die SRH-Kliniken im Landkreis Sigmaringen schalten auf Notbetrieb um. Planbare stationäre Operationen werden verschoben. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Wegen der aktuellen Inzidenzlage mit steigender Tendenz wird der Betrieb für planbare stationäre Operationen an allen drei SRH Krankenhaus-Standorten im Landkreis Sigmaringen eingeschränkt. Zudem gelten ab sofort neue Besuchsregelungen.

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Sigmaringen - Aufgrund der hohen und steigenden Inzidenzzahlenhaben die SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen ein Maßnahmenpaket festgelegt, um auch bei einer weiter dynamischen Ausbreitung des Coronavirus die stationäre Patientenversorgung für Notfälle und Akutpatienten sicherzustellen. In einer Mitteilung der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen heißt es, dass Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um für Patienten, Mitarbeiter und Besucher weiterhin einen höchstmöglichen Schutz vor einer Covid-19 Infektion zu gewährleisten. Grundlage dafür sind die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes.

Covid-Patienten nur in Sigmaringen

Die Behandlung von mit SARS CoV2 infizierten Patienten und Verdachtspatienten findet weiterhin ausschließlich am Standort Sigmaringen statt. Hier gibt es eine zentrale Corona-Isolierstation, in der bis zu 22 infizierte Patienten behandelt werden können. Eine Ausweitung ist bis auf 42 Betten möglich. Darüber hinaus gibt es 14 Intensivbetten mit zehn Beatmungsplätzen für nicht infizierte Intensivpflichtige und für infizierte Patienten. In den SRH Kliniken in Bad Saulgau und Pfullendorf werden weiterhin grundsätzlich keine COVID infektiösen Patienten behandelt, ebenso keine Verdachtspatienten.

Überwiegend ungeimpfte Patienten

Am Donnerstag waren 20 mit SARS CoV2 infizierte Patienten auf der speziellen Corona-Station in Behandlung, auf der Intensivstation waren es sieben Patienten, die damit zur Hälfte ausgelastet ist. Der überwiegende Anteil der infizierten Patienten ist nicht geimpft. In dieser vierten Infektionswelle müssen laut SRH Kliniken zunehmend auch sehr junge Patienten unter 40 Jahren stationär versorgt werden.

Eingeschränkter Betrieb für planbare Operationen

Die SRH Kliniken teilen mit, dass der Operationsbetrieb für plan- und verschiebbare stationäre Eingriffe an allen drei Krankenhäusern in Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf ab sofort eingeschränkt wird. Patienten, die von dieser Maßnahme betroffen sind, werden im Vorfeld rechtzeitig informiert. Bei allen Patienten, die bereits stationär aufgenommen sind, werden die Operationen wie geplant durchgeführt. Die Behandlung von Notfällen sowie der ambulante Patientenbetrieb werden an allen drei Krankenhäusern aufrechterhalten.

Die Corona-Experten, die seit Pandemiebeginn tagesaktuell das Infektionsgeschehen beobachten und analysieren, gehen von weiterhin steigende Patientenzahlen aus. Das Pflegepersonal der drei Krankenhausstandorte wird deshalb am Standort Sigmaringen konzentriert, um insbesondere auch die Kapazität in der Intensivpflege erhöhen zu können. Hierzu muss man wissen, dass der Behandlungs- und Betreuungsaufwand von mit SARS CoV2 infizierten Patienten für die Ärzte und Pflegekräfte grundsätzlich deutlich höher ist. Zudem gelten für Isolierstationen strenge Vorgaben, die den gesamten Betrieb eines Krankenhauses stark beeinflussen und damit für das gesamte Krankenhauspersonal eine Zusatzbelastung bedeuten.

Sicherheitscheck für alle Patienten

An allen drei Krankenhaus-Standorten gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen, um das Infektionsrisiko weitestgehend zu minimieren. Alle Patienten unterliegen weiterhin einer Zugangskontrolle und werden vor der Aufnahme auf eine Corona-Infektion getestet. Die Patienten können auch in der Corona-Krise darauf vertrauen, dass sich die Ärzte und das Pflegefachpersonal mit voller Kraft für die Behandlung und Gesundung bei ihren Erkrankungen einsetzen; die fachgerechte Versorgung durch Ärzte und intensivmedizinisch geschultes Personal sei für die Patienten gewährleistet.

Eingeschränkte Besuchsregelung

Ab sofort ist an allen drei SRH Krankenhausstandorten ist täglich nur ein Besucher pro Patient erlaubt. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal eine Stunde. Angehörige von Patienten werden deshalb gebeten ihre Besuche im Vorfeld untereinander abzustimmen.

Weiterhin gilt für alle drei SRH Kliniken die 3G- Zutrittsregel: getestet, genesen, geimpft; bei Covid-Symptomen wird generell kein Zutritt gewährt. Die Besuchserlaubnis ist auf das Patientenzimmer beschränkt. Die Einlasszeit ist von 14 bis 17 Uhr.

Während des Aufenthaltes gelten folgende Regeln: FFP2-Maskenpflicht, Desinfektion der Hände am Haupteingang, vor dem Patientenzimmer und beim Verlassen des Raumes, Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter, Verzicht auf Umarmungen und Händeschütteln) mit den Patienten und die Einhaltung der Nies- und Hustenregeln. Die Besuchsregelungen bleiben von der aktuellen Pandemielage und Entwicklung der Infektionsrate im Landkreis abhängig; eine Anpassung und Änderung könne jederzeit erfolgen.