Deißlingens Bürgermeister Ralf Ulbrich signalisierte Verhandlungsbereitschaft bei der Schulkostenbeteiligung. Es gibt aber Klärungsbedarf in einer Sache.
Die Gemeinde Deißlingen hat auf ein Schreiben der Stadt Villingen-Schwenningen reagiert und beschlossen, in die Freiwilligkeitsphase zur Beteiligung an den Schulbauinvestitionen einzutreten.
Die Stadt hatte die Umlandgemeinden aufgefordert, gemäß des Schulgesetzes Baden-Württemberg über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung zu entscheiden.
Bürgermeister Ralf Ulbrich bestätigte die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Allerdings machte er im Gemeinderat deutlich, dass die von Villingen-Schwenningen genannten Kostenbeteiligungen in Höhe von 23 192 Euro für die Gemeinde Deißlingen verhandlungsbedürftig seien.
1149 Euro und 22 043 Euro
Dieser Betrag bezieht sich auf die Kostenanteile für die Brandschutzsanierung des Gymnasiums am Romäusring und die Generalsanierung des Gymnasiums am Deutenberg.
Der Betrag setzt sich zusammen aus 1149 Euro für einen Schüler am Gymnasium am Romäusring und 22 043 Euro für einen Schüler am Gymnasium am Deutenberg, jeweils basierend auf den Schülerzahlen des Schuljahres 2023/2024 und einem von Villingen-Schwenningen angesetzten Standortvorteil von 15 Prozent.
Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale
Villingen-Schwenningen hat ihren Kurs gewechselt und strebt nun eine andere Form der Beteiligung an. In einem späteren Schreiben vom 11. August 2025 erklärte Villingen-Schwenningen, dass sie aufgrund erheblicher praktischer und finanzieller Hürden für kleinere Gemeinden und eines hohen Verwaltungs- und Prüfaufwandes künftig keine individuellen Investitionsbeteiligungen mehr anstreben werde. Stattdessen habe der Gemeinderat von Villingen-Schwenningen am 9. April 2025 die Einführung fester Kostenbeteiligungen in Form von interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr beschlossen. Diese Pauschalen orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des Finanzausgleichs Gesetz in Verbindung mit der Schullastenverordnung und sind je auswärtigem Schüler zu entrichten.
Auf Basis der Pauschale
Villingen-Schwenningen hatte Deißlingen aufgefordert, bis Ende September mitzuteilen, ob sie die Einführung einer interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale mittragen und zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereit wäre. Deißlingen will dies nun prüfen.
Villingen-Schwenningen stellte klar, dass im Rahmen der Freiwilligkeitsphase nur eine Regelung auf Basis der Pauschale in Frage komme. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, drohe die Einleitung der Zwischenphase zur Vermittlung und gegebenenfalls der Zwangsphase zur Regelung durch übergeordnete Dienststellen.
Die Gemeindeparlamentarier stimmten ohne Gegenstimme für den Eintritt in die Freiwilligkeitsphase.