Statt einer Untersuchung für alle angehenden Schulkinder gibt es in Schopfheim und Umgebung aktuell nur eine „Not-ESU “ für Auffällige. Die Stadt übt daran scharfe Kritik.
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist in diesem Jahr für ganz Schopfheim und Teile des Oberen Wiesentals abgesagt. Damit entfällt für einen besonders geburtenstarken Jahrgang eine gesetzliche Pflichtuntersuchung, durch die bei angehenden Schulkindern Förderbedarf rechtzeitig erkannt werden soll.
Betroffen sind insgesamt etwa 300 Kinder, rund 250 allein in der Markgrafenstadt. Während die Schopfheimer Kitas komplett durchs Raster gefallen sind, sind die Kindergärten in Zell und Schönau nur teilweise betroffen. In Hausen wiederum findet die ESU regulär statt.
Personalmangel im Gesundheitsamt
Zuständig für die ESU ist das Gesundheitsamt in Lörrach. Als Grund für die Absage nennt man dort auf Anfrage unserer Zeitung Personalnot: Die für die Basisuntersuchungen im Bereich Oberes Wiesental/Schopfheim zuständige sozialmedizinischen Assistentin sei sechs Monate ausgefallen.
Auf der Suche nach praktikablen Alternativen hatte die Stadt Schopfheim dem Gesundheitsamt beispielsweise vorgeschlagen, pädagogische Fachkräfte bei der Frage der Sprachbeurteilung mit einzubeziehen, den Kreis der medizinischen Fachkräfte zu erweitern und gegebenenfalls freie Ressourcen in anderen Landkreisen oder anderen Städten zu nutzen, berichtet die Stadt auf Anfrage. In den Augen der übergeordneten Behörde aber war ein Auffangen der Vakanz offenbar weder intern noch von außerhalb möglich.
„Untersuchungen nachholen nicht möglich“
Seit Mai sei die Stelle wieder besetzt mit dem Ziel, „im kommenden Jahr wieder eine reguläre Einschulungsuntersuchung anbieten zu können“, versichert das Landratsamt. Für den betroffenen Jahrgang allerdings bringt die Neubesetzung nichts: Es sei „nicht möglich, die Untersuchungen in diesem Jahr in den verbleibenden Monaten nachzuholen“, führt die Behörde weiter aus.
Kitas sollen auffällige Kinder melden
Um den Ausfall der regulären ESU etwas abzufedern, hat das Gesundheitsamt nun eine „Not-ESU“ ausgerufen – „ein priorisiertes Einschulungsuntersuchungsangebot, das bereits in anderen Landkreisen zur Anwendung kam“, wie es heißt. Untersucht werden sollen hier vor allem Kinder, die im Kontext Kita auffällig geworden sind: Seit Anfang Mai können Kitas – in Absprache und mit dem Einverständnis der Eltern – „Kinder dem Gesundheitsamt melden, bei denen die Einschulungsuntersuchung aus Sicht der Kita auf jeden Fall durchgeführt werden sollte.“ Bei diesen Kindern werde dann die Basisuntersuchung in Kombination mit einer schulärztlichen Untersuchung und Beratung durchgeführt.
Kinder, die keine Kita besuchen, würden im Rahmen der ESU ohnehin grundsätzlich prioritär untersucht und erhalten immer eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung im Landratsamt, führt die Behörde weiter aus.
Wachsende Rolle der Kita-Mitarbeiter
Das heißt: Mehr noch als ohnehin schon liegt die Verantwortung für Erkennen und Benennen von Förderbedarf bei den Kindergärten. Oder, einen Schritt weitergedacht, bei den Schulen, die im Zweifel mit Kindern umgehen müssen, deren Förderbedarf durch den ESU-Ausfall übersehen wurde.
Das Landratsamt sieht die Erzieherinnen für diese Rolle prädestiniert: „Kita-Mitarbeitende sehen oft als erste Fachpersonen einen möglichen Förderbedarf oder abklärungsbedürftige Auffälligkeiten, die unter anderem in den jährlichen Entwicklungsgesprächen mit den Eltern besprochen werden. In diesem Zusammenhang kommt nun in diesem Jahr die Bitte hinzu, über das priorisierte Angebot der Einschulungsuntersuchung aufzuklären und gemeinsam mit den Eltern den Bedarf zu besprechen.“ Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamts stehe Kita-Mitarbeitenden und Eltern bei fachlichen und organisatorischen Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
„Wir wollen am regulären System festhalten“
Das Landratsamt räumt ein, dass der ESU-Ausfall keineswegs optimal ist – sieht in dem „angepassten Verfahren“ aber einen gut gangbaren Weg. „Mit der priorisierten Einschulungsuntersuchung wird mit den vorhandenen personellen Ressourcen trotz des durch den vorübergehenden Personalmangel entstandenen Engpasses eine Möglichkeit geschaffen, Kinder mit Förderbedarf zu identifizieren und gezielt zu untersuchen.“ Aber klar sei auch, „dass wir grundsätzlich am regulären System festhalten wollen.“
Kritik am Abwälzen der Verantwortung
Bei den Betroffenen allerdings regt sich Kritik angesichts der zusätzlich aufgeladenen Verantwortung: „Aus Sicht der Kitas und Schulen ist es unzufriedenstellend, dass die Verantwortung der Fürsorge für förderbedürftige Kinder noch mehr auf sie verlagert wurde, weil andere Netze wie eben die ESU wegfallen und man sich auf die Fachkräfte in der Kita verlässt, statt flächendeckend die Kinder zu untersuchen“, findet die im Schopfheimer Rathaus für Kindergärten und Schulen zuständige Fachgruppenleiterin Carolin Salfner klare Worte.
Weitere Förderangebote eingeschränkt
„Wir bedauern sehr, dass das Gesundheitsamt keine Lösung hierfür gefunden hat und deshalb die ESU bei uns nicht flächendeckend stattfinden wird“, so Salfner weiter. Schwierig sei dies insbesondere in Kombination mit weiteren Kürzungen, mit denen die Bildungseinrichtungen in Schopfheim derzeit umgehen müssen: „Die Situation verschärft sich weiter dadurch, dass das Schulamt gerade in Schopfheim die Juniorklassen (= vorgeschaltetes Schuljahr für Kinder mit intensivem Förderbedarf, Anm. d.Red) auf nur noch eine Klasse reduziert hat, und die ,Sprachfit’-Gruppen erst im Aufbau sind“, hält die Fachgruppenleiterin fest. „Insgesamt kollidiert hier der gestiegene Anteil an Kindern mit Förderbedarf mit der Limitierung von Diagnostik- und Förderangeboten.“
Die Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung für alle Kinder zwischen vier und fünf Jahren, die in Baden-Württemberg eingeschult werden. Sie findet in der Regel im vorletzten Kindergartenjahr statt, etwa 1,5 Jahre vor der Einschulung. Ziel ist es, einen Förderbedarf bei Kindern rechtzeitig zu erkennen. Hierzu gehören die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, das Dokumentieren von Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen, Gewicht und Körpergröße und ein Screening zur Sprach- und Schreibentwicklung sowie zur motorischen Entwicklung. Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern eine Empfehlung für eine Förderung des Kindes im häuslichen Bereich und/oder im Kindergarten beziehungsweise zur Vorstellung beim Arzt. Quelle: Landratsamt Lörrach