Weil die ENCW dort, wo die Wohnmodule seit rund einem Jahr stehen, ein Parkdeck bauen will, sollen die Notunterkünfte im Stammheimer Feld um rund 200 Meter verlagert werden. Unterdessen sucht die Stadt weiter nach zusätzlichen Standorten.
17 Obdachlose, so hatte es die Stadt zuletzt berichtet, gibt es derzeit in der Hesse-Stadt. Oder gab es zumindest vor etwa zwei Wochen. Die Zahlen ändern sich schnell. „Das schwankt täglich“, meinte dazu etwa Oberbürgermeister Florian Kling in der jüngsten Sitzung des Calwer Gemeinderats.
Sicher sei: Die Anzahl der Betroffenen hat zugenommen – „aufgrund des Wohndrucks und des Wohnungsmangels“, erklärte Kling. Die Stadt befindet sich daher auf der Suche nach Standorten, wo zusätzliche Notunterkünfte platziert werden könnten. „Daran führt kein Weg vorbei“, stellte der Oberbürgermeister klar. Zunächst wird jedoch erst mal ein Standort wegfallen.
Drei Wohnmodule für bis zu vier Personen
Dieser war im Stammheimer Feld gefunden worden und dort seit Frühjahr 2024 in Benutzung. Drei Wohnmodule für bis zu vier Personen stehen seitdem auf einem Parkplatz der ENCW. Doch der Energieversorger braucht das Grundstück nun selbst, um hier ein Parkdeck zu errichten.
Die Notunterkünfte sollen daher um gut 200 Meter verlegt werden, an die Robert-Bosch-Straße, zwischen ein Regenrückhaltebecken und das Grundstück der Stadtwerke.
Dieser Standort war bereits im Juli 2023 geprüft, allerdings zugunsten des ENCW-Parkplatzes wieder verworfen worden. Baurechtlich sei die Aufstellung machbar, erklärt die Verwaltung.
Neben diesen drei Wohnmodulen gibt es aktuell zwei weitere, die im Februar nahe der Schwarzwaldhalle in Altburg fertiggestellt wurden. Dort sollten vor einigen Tagen die ersten Bewohner einziehen (in Altburg können bis zu drei Frauen unterkommen). Doch: „Am Tag vor dem Umzug war die Person dann weg“, führte Kling im Gemeinderat aus.
Gabriele Pfeifer (Linke) wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob denn eine Perspektive bestehe, Obdachlose in Calw „richtig“ unterzubringen.
„Ne Perspektive gibt’s immer“, bekräftigte Kling, „aber nicht über die Stadt.“ Kommunen hätten nicht die rechtliche Verpflichtung (und gerade Calw auch nicht die finanziellen Mittel), sich um eine dauerhafte Unterbringung der Menschen zu kümmern. Hier sei das Landratsamt in der Verantwortung, mit dem sich die Verwaltung aber im Austausch befinde.
Städte und Gemeinden sind grundsätzlich per Gesetz verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen unterzubringen. Das ergibt sich laut Polizeirecht aus Artikel eins des Grundgesetzes, der Unantastbarkeit der Menschenwürde – weil Obdachlosigkeit elementare Grund- und Menschenrechte gefährde. Konkret geht es etwa um das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit.
Die Kommunen müssten und würden daher mindestens Notunterkünfte bieten – „Dach und Bett, bevor die Brücke kommt“, brachte der Oberbürgermeister es auf den Punkt.
Die Wohnmodule sind schlicht ausgestattet. Toilette, Dusche, Tisch, Stuhl, kleiner Schrank, Kühlschrank, Herd mit Spüle und Bett sind dort auf einer Außengrundfläche von 14,4 beziehungsweise 18 Quadratmetern (dann mit Stockbett für zwei Personen) ausgestattet.
Pfeifer hakte nach: Bleibe es bei solchen Wohnmodulen oder sei perspektivisch auch etwa wieder ein Haus denkbar? Ein solches hatte bis zum Abriss des Badischen Hofs hinter selbigem für diesen Zweck zur Verfügung gestanden. Das marode Gebäude wird im Zuge jenes Abrisses jedoch auch noch dem Erdboden gleichgemacht.
Kling verneinte. Eine dezentrale Unterbringung sei beschlossen worden, weil eine Unterbringung zu vieler Menschen auf zu engem Raum zu Problemen führen könne.