Die telefonische Krankschreibung ist seit Beginn der Coronapandemie für Ärzte und Patienten eine Erleichterung. Die Sonderregelung ist derzeit bis 31. März 2022 gültig. Wer Erkältungssymptome hat, muss wahrscheinlich aber auch künftig nicht zwangsläufig in der Praxis erscheinen.
Seit Beginn der Pandemie sind Arztpraxen massiv belastet. Zur Entlastung – und auch für einen besseren Schutz vor Ansteckung – gilt daher eine Sonderregelung: Während normalerweise der Arztbesuch für eine kältungkältung Pflicht ist, darf das seit Frühjahr 2020 ausnahmsweise auch per Telefon geschehen.
Sprich: Wer vermutlich nur eine leichte Erkältung hat oder wenig Symptome zeigt, sollte besser daheim bleiben. Und der Arzt darf diese Patienten dann nach telefonischer Rücksprache für die Dauer krankschreiben. Der Arbeitgeber muss das akzeptieren.
Zunächst nur sieben Tage
Die Krankschreibung per Telefon ist aber an ein paar Bedingungen geknüpft: Zum einen muss es sich um eine leichte Atemwegserkrankungen handeln. Zum anderen müssen sich Ärztinnen und Ärzte „durch eine eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch noch ein Praxisbesuch nötig ist. Falls nicht, kann die Krankschreibung telefonisch zunächst für bis zu sieben Tage ausgestellt werden.
Fühlt sich der Patient danach nicht besser, kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit nach einem weiteren Telefonat für bis zu sieben Kalendertage verlängern. Die Bescheinigung wird per Post zugeschickt.
Verlängerung der Regel geplant
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. März 2022. Die Gesundheitsminister der Länder wollen Ärzte aber angesichts der Omikron-Welle weiter entlasten. Daher soll die telefonische Krankschreibung auch über März hinaus möglich bleiben, sprich: ein Anruf beim Arzt soll genügen. Die Minister haben das Bundesgesundheitsministerium kürzlich gebeten, die Regeln zu verlängern. Mit einer Entscheidung ist bald zu rechnen.
Wer bestimmt darüber?
Über die Regeln zur Krankschreibung entscheidet letztlich der Gemeinsame Bundesausschuss. Er bildet sich aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Wie steht es um Video-Sprechstunden?
Der Ausschuss bestimmt, welche medizinischen Leistungen die gesetzlich Krankenversicherten, immerhin mehr als 73 Millionen Menschen, beanspruchen können. Dazu gehört auch die Arbeitsunfähigkeit-Richtlinie. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausschuss eine Verlängerung beschließt und das Bundesgesundheitsministerium zustimmt. Denn das Ministerium hat die Rechtsaufsicht.
Zudem soll es aller Voraussicht nach auch weiterhin möglich sein, dass ärztliche und psychotherapeutische Konsultationen per Video-Sprechstunde stattfinden.