Die Kläranlage Villingen benötigt eine vierte Reinigungsstufe. Foto: Marc Eich

Die Villinger Kläranlage benötigt eine vierte Reinigungsstufe. In einer Sitzung verständigte sich der Technische Ausschuss auf das weitere Vorgehen.

Moderne Abwasserreinigung kann zwar 95 Prozent der eingetragenen Mikroplastikteilchen entfernen. Aber je kleiner die Partikel, desto schwieriger die Reinigung.

 

Weil so immer noch insgesamt zu viele Mikroplastik in den Wasserkreislauf gelangt, hat die Europäische Union ihre bis dahin 30 Jahre alte Kommunalwasserrichtlinie überarbeitet. Seit 2025 in Kraft, haben die Mitgliedsstaaten 36 Monate Zeit, dies in nationales Recht umzusetzen. Im Ergebnis benötigt auch die Kläranlage in Villingen eine vierte Reinigungsstufe. Damit sollen neben Mikroplastik auch schwer abbaubare Rückstände von Medikamenten, Haushaltschemikalien und Kosmetika entfernt werden können.

Die Stadt hatte das Büro Hollinger-Ingenieure mit der Planung der vierten Reinigungsstufe beauftragt. In einer Sitzung des Technischen Ausschusses beschäftigte man sich mit dem weiteren Vorgehen. Bei der Verfahrenstechnik lautete die Empfehlung Granulat-Aktivkohle-Filter (GAK). Diese Technik ist bereits bei der Kläranlage Deißlingen seit rund einem Jahr in Gebrauch. Laut Bürgermeister Detlev Bührer „klappt das gut – mit sehr guten Abbauergebnissen“. Es gebe allerdings Probleme in der Bedienung wegen einer Vielzahl von Reglern und Schiebern. „Wir sind dabei, das zu optimieren.“ Die Kläranlage wird vom Abwasserzweckverband betrieben, dem auch die Stadt VS angehört.

Das Ganze wird nicht billig. Im Gegenteil: Die Investitionskosten sind mit 10,1 Millionen Euro angegeben, die laufenden Kosten summieren sich dann auf 1,26 Millionen Euro. Das hat Auswirkungen auf die Abwassergebühren, die dann voraussichtlich um 52 Cent pro Kubikmeter steigen.

Allerdings will sich die Stadt mit der Umsetzung der Reinigungsstufe noch etwas Zeit lassen. Baubeginn ist erst im Jahr 2028 geplant. Das hängt mit dem Thema Förderung und Zuschüsse zusammen, führte der Bürgermeister aus.

Hersteller sollen zahlen

In der überarbeiteten EU-Richtlinie ist nämlich eine erweiterte Herstellerverantwortung beispielsweise der pharmazeutischen und Kosmetikindustrie verankert. Diese sollen künftig mindestens 80 Prozent der Gesamtaufwendungen für Bau und Betrieb der vierten Reinigungsstufe übernehmen, sofern das laut Vorlage der Verwaltung „zur Erfüllung der neuen Anforderungen erforderlich ist“. Voraussichtlich ab dem Jahr 2027 können Kommunen Förderungen in Höhe von 80 Prozent sowohl der Investitions- als auch der Betriebskosten beantragen. Die betroffenen Industriezweige haben Klage gegen die neue Kostenregelung vor einem EU-Gericht eingereicht. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen – und damit auch die in Aussicht gestellte Förderung. Daher wird ein Baubeginn in VS erst auf 2028 terminiert.

Ist die neue Technik robust?

Im Ausschuss kam zur Sprache, wie robust so eine Reinigung mittels GAK ist. Der Vertreter des Ingenieurbüros sagte: „Viele Jahre“. Dabei verwies er auf Erfahrungen mit solchen Anlagen in der Schweiz und in der Bodenseeregion, die vor fünf bis zehn Jahren überholt worden und in wesentlichen Bestandteilen nach wie vor in Betrieb seien. Man rechne mit einer Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren.

Der Beschluss zum weiteren Vorgehen in Sachen vierte Reinigungsstufe erging einstimmig. „Ein deutliches Votum und Auftrag an uns“, bemerkte Bürgermeister Bührer. Im Beschlussantrag wurde hinzugefügt, dass der endgültige Projektbeschluss mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik gefasst wird.