Das Amtsgericht hat den Offenburger AfD-Bundestagskandidaten Taras Maygutiak wegen eines Facebook-Beitrags mit Hakenkreuzen verurteilt. Dessen Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Dem l angjährigen Offenburger Stadtrat wurde vorgeworfen, im Februar und März auf seiner Facebook-Seite je ein Foto veröffentlicht haben, auf dem Hakenkreuze zu sehen waren. Der AfD-Politiker habe billigend in Kauf genommen, dass „ein im Inland verbotenes Symbol der Nationalsozialisten für nicht näher bestimmbare und nicht kontrollierbare Anzahl von Personen wahrnehmbar war“, erklärte Staatsanwalt Cyril Slavcev am Freitag.
Richter Patrick Lehmann präsentierte beide Beiträge auf einem Bildschirm. Eines der Fotos war eine historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Kindern, die Hakenkreuzfähnchen schwenken. Drumherum zu lesen war: „Wie es 1933 angefangen hat: Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.“
Der zweite Beitrag war eine Collage: Links war eine historische Aufnahme einer mit Hakenkreuzen beflaggten Häuserzeile zu sehen. Rechts das Foto einer Straße, die mit Regenbogen-Flaggen – die gemeinhin für die Toleranz gegenüber sexueller Vielfalt steht – behangen war. Zudem war ein aus Regenbogen-Flaggen geformtes Hakenkreuz zu sehen.
Staatsanwalt fordert 65 Tagessätze á 90 Euro
Maygut iak leugnete nicht, die mittlerweile gelöschten Beiträge veröffentlicht zu haben. Er bestritt aber, sich die Nazi-Symbolik zu eigen gemacht zu haben. Im Gegenteil, so der AfD-Politiker, habe er über den Kontext seine Gegnerschaft zur Nazi-Ideologie herausgestellt – wohlwissend, dass dies die eigentlich verbotene Verwendung des Hakenkreuzes legitimieren würde.
Sich selbst bezeichnete Maygutiak auf Nachfrage als „konservativ, patriotisch – auch national“. Den Nationalsozialismus bewerte er als „links und totalitär“, da die „Gleichschaltung ein typisch linkes Merkmal“ sei. Davon distanziere er sich. Er habe die Fotos verwendet, um Parallelen zu heutigem Geschehen aufzuzeigen, nannte konkret die Jugendbewegung „Fridays for Future“ als Beispiel – er wolle mahnen und warnen.
Zudem beriefen sich Maygutiak und sein Verteidiger Dirk Schmitz darauf, dass die Medien in Form von Dokus und Berichten voll von Hakenkreuz-Symbolen sei und in diesem Fall nicht ermittelt werde. Beide sahen die Strafverfolgung in der Mitgliedschaft Maygutiaks in der AfD begründet. In der Konsequenz forderte Schmitz einen Freispruch. Ankläger Slavcev plädierte für eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen á 90 Euro.
Verteidiger kündigt an, Rechtsmittel einzulegen
Richter Lehmann ging über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus – zumindest in einem Fall. Aus dem Kontext des ersten Fotos könne man eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus herauslesen. Beim zweiten Foto – dem Vergleich zwischen Nazi- und Regenbogen-Fahnen – jedoch nicht, so Lehmann. Dieser Vergleich sei „unter keinem Gesichtspunkt auch nur ansatzweise gerechtfertigt“.
Im Sinne der Generalprävention sprach er daher eine „empfindliche Strafe“ von drei Monaten auf Bewährung, 5000 Euro Geldauflage als Spende für die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ sowie 50 Arbeitsstunden beim Arbeitskreis Asyl Offenburg – insofern Maygutiak dort angenommen werde – aus. Der Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.