In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Starzacher Gemeinderat, dass die Kommune Starzach wegen eines Grundstücks in Felldorf vor das Landgericht ziehen wird – dort wird es am 31. Juli eine Güteverhandlung geben.
Es wurde auch beschlossen, einem Vergleichsangebot nicht zuzustimmen. Hintergrund ist, dass ein Grundstück in der Mühringer Straße 10 verkauft wurde – und bereits im Oktober 2023 verlangten die Eigentümer eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dies, da die Gemeinde Starzach beim Abschluss des Kaufvertrags nicht auf die eventuelle Erstellung eines Windparks hingewiesen habe.
Bürgermeister Thomas Noé betonte, dass der geplante Windpark jedoch erst in einer Gemeinderatssitzung nach dem Kaufvertrag beschlossen wurde. So hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung im November 2021 Vergabekriterien für die Veräußerung der kommunalen Liegenschaft „Mühringer Straße 10“ im Teilort Felldorf festgelegt.
Windpark wurde später beschlossen
Unter Anwendung der festgelegten Vergabekriterien hat die Verwaltung ein freibleibendes Bieterverfahren gemacht. Am 5. Juli 2022 wurden die eingegangenen Angebote geöffnet und anschließend auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüft. Die Vergabe erfolgte an die Bieter mit dem höchsten Angebot, dies in der Gemeinderatssitzung Ende Juli 2022. Und im Oktober 2023 wurde von Seiten der Eigentümer verlangt, den Kaufvertrag zur Rückabwicklung zu bringen, was die Gemeinde Starzach ablehnt – wegen eines Windparks, der erst später beschlossen wurde.
Eigentümer nimmt sich Anwalt
Der Gemeinderat war über den Schriftwechsel mit dem Grundstückseigentümer informiert worden. Die Grundstückseigentümer nahmen sich einen Rechtsanwalt, der im November 2023 bei der Gemeinde Starzach per Fax angab, dass er die Interessen des Grundstückskäufers vertritt – und dieser die Rückabwicklung verlangt. Daraufhin informierte die Kommune Starzach den Rechtsanwalt, dass sie keine Veranlassung sieht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Ende November 2023 erhielt die Gemeindeverwaltung in Starzach erneut ein Schreiben des Rechtsanwaltsbüros, in welchem die Gemeindeverwaltung der arglistigen Täuschung bezichtigt wird.
Gemeinde ist nicht einverstanden
Die Gemeindeverwaltung antwortete darauf, dass einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht nachgekommen werde. Im Januar 2024 dann flatterte die Klageschrift des Landgerichts Tübingen ins Haus – daraufhin beauftragte auch die Gemeinde Starzach ein Rechtsanwaltsbüro mit der Vertretung ihrer Interessen. Das Rechtsanwaltsbüro der Gemeinde Starzach erwiderte daraufhin die Klage und beantragte die Abweisung. Mit Schreiben vom 7. Februar 2024 hat die Gemeinde Starzach vom Landgericht Tübingen eine Ladung zur Güteverhandlung am 31. Juli erhalten. Dieses Schreiben ging bei der Gemeinde Starzach per Post am Mitte Februar 2024 ein. Der Starzacher Gemeinderat beschloss nun, vom Kaufvertrag für das Grundstück nicht zurückzutreten und den Kaufvertrag nicht rückzuabwickeln.