Ein Fußgänger wurde im Oktober 2024 in der Freudenstädter Innenstadt von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Nun musste sich der Autofahrer vor Gericht verantworten.
Der Versuch, die Martin-Luther-Straße in der Freudenstädter Innenstadt mit seinem Rollator zu überqueren, wurde einem älteren Mann im Oktober 2024 zum Verhängnis. Denn der Fußgänger wurde von einem abbiegenden Auto angefahren, stürzte und verletzte sich dabei so schwer, dass er in der Folge im Krankenhaus starb.
Der damals 18-jährige Autofahrer musste sich deshalb am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft: fahrlässige Tötung.
Im Laufe der Verhandlung wurde schnell klar, dass der Angeklagte offenbar nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war, als er von der Hirschkopfstraße in die Martin-Luther-Straße abbog. So erklärte ein Sachverständiger, der die Unfallstelle inspiziert hatte, dass es weder auf der Motorhaube noch auf der Windschutzscheibe des Autos Spuren eines Aufpralls gegeben habe.
Geringe Geschwindigkeit
Der Fußgänger sei daher nicht von dem Auto aufgeladen, sondern lediglich umgestoßen worden, erklärte der Sachverständige. Daraus folgerte er: „Man kann von einer geringen Geschwindigkeit ausgehen.“
So ging es im weiteren Verlauf des Prozesses vor allem um die Frage, ob der damals 18-Jährige den Fußgänger hätte bemerken müssen, bevor es zu dem fatalen Zusammenstoß kam. Denn der Angeklagte sagte aus, er habe den Fußgänger beim Abbiegen nicht gesehen.
Und tatsächlich war die Sicht an der Kreuzung offenbar durch zwei Kiefernbüsche beeinträchtigt. „Diese Rabatte gibt es mittlerweile nicht mehr“, erklärte der mit dem Fall betraute Polizeibeamte in der Verhandlung. „Da gab es auch einen Aufschrei in der Bevölkerung.“
Sicht zunächst durch Büsche versperrt
Hatte der 18-Jährige also keine Chance, den Fußgänger zu sehen? Nicht ganz, wie der Sachverständige anhand einer Simulation der relevanten Toten Winkel aufzeigte.
Demnach war 15 Meter vor dem Aufprall noch die Sicht auf die spätere Unfallstelle komplett durch die Büsche versperrt. Zwei Meter weiter hätte der Fahrer dann aber die ganze Fahrbahnbreite in Sicht haben können. Sechs Meter vor der Kollision wäre der Fußgänger dann von der A-Säule verdeckt worden und wäre damit im Toten Winkel des Autos gewesen.
Die Richterin wollte nun wissen, für wie viele Sekunden der Fußgänger für den Fahrer zu sehen gewesen war. Um diese Zeit zu kalkulieren, ging der Sachverständige von einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern aus – also zugunsten des Angeklagten vom maximal an der Stelle erlaubten Tempo. Dann wäre der Fußgänger für zwei bis zweieinhalb Sekunden zu sehen gewesen, so die Einschätzung des Experten.
„Unglücklich ausgegangen“
Also noch genug Zeit, um zu reagieren? Nicht unbedingt. Denn um noch rechtzeitig anhalten zu können, hätte der Fahrer, wieder ausgehend von den 30 Stundenkilometern, 13 Meter vor der Unfallstelle bremsen müssen – also just in dem Moment, wo die spätere Unfallstelle nicht mehr von Büschen verdeckt war.
So meinte dann auch der Staatsanwalt, der Fahrer hätte vielleicht noch reagieren können, hätte dafür aber auch im richtigen Moment hinschauen müssen – schließlich muss an der Kreuzung auch noch nach rechts geschaut werden, da Autos aus dieser Richtung Vorfahrt haben. „Die Sache ist wahnsinnig unglücklich ausgegangen“, so die Einschätzung des Staatsanwalts.
„Die Stelle ist gefährlich“
Zudem meinte der Ankläger, dass der Fußgänger die Straße an einem unglücklichen Punkt überquert habe. Und er betonte: „Diese Stelle ist gefährlich.“ Dennoch kam der Staatsanwalt zu dem Schluss: „Juristisch ist das eine fahrlässige Tötung.“
Allerdings wurde der Fall nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Die Strafe beschränkt sich daher auf eine Geldauflage von 1000 Euro und eine mündliche Verwarnung. Die Richterin folgte damit dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.