In Vorder- und Hinterlehengericht sind künftig nachts nur noch die Durchgangsstraßen beleuchtet. Foto: Sum

Reizthema Straßenbeleuchtung: Ob es nachts in Schiltach künftig dunkel wird, hat im Gemeinderat erneut für heftige Diskussionen gesorgt. Eine knappe Mehrheit entschied: Das Licht geht aus.

Schiltach - Schon zwei Mal sei er mit seiner Idee gescheitert, die Straßenbeleuchtung nachts auszuschalten, erinnerte Bürgermeister Thomas Haas am Mittwoch in der Sitzung – "einmal recht früh in meiner Karriere, einmal vor nicht allzu langer Zeit", spielte er auf die Debatte im November 2021 an, bei der sich der Gemeinderat denkbar knapp dagegen entschieden hatte. Und auch dieses Mal waren die Räte geteilter Meinung.

Auf Antrag der BUW-Fraktion habe die Verwaltung das Thema nochmals auf die Tagesordnung gesetzt, erklärte Haas. Der Vorschlag dazu aus dem Rathaus: In allen Neben- und Stichstraßen soll die Beleuchtung von 0 bis 5 Uhr ausgeschaltet werden. Die Hauptverkehrsstraßen bleiben weiterhin beleuchtet. "Damit kommt fast jeder Bürger auf erhellten Straßen nahe an sein Haus – und muss dann vielleicht noch 50, 100 oder 200 Meter im Dunkeln zurücklegen", so der Bürgermeister. "Bevor sich die Augen richtig ans Dunkle gewöhnt haben, ist man schon daheim."

Er zeigte Verständnis für das "subjektive Sicherheitsgefühl", das die Beleuchtung nachts vermitteln könne. Gleichzeitig belege eine Studie, dass "sich die Zahl der Gewaltverbrechen" nicht erhöhe, wenn die Laternen ausgeschaltet sind.

Viele Kommunen schalten schon ab

Viele Kommunen im Kreis verzichteten inzwischen auf Straßenbeleuchtung in der Nacht. Um Energie zu sparen, würden in der Stadt seit Kurzem etwa das Rathaus und die Stadtkirche nicht mehr angestrahlt. In Schiltach gehe es weniger um finanzielle Einsparungen – dieser Effekt sei bei den modernen LED-Lampen eher gering –, sondern vor allem um ökologische, betonte der Bürgermeister.

Entscheidung "längst überfällig"

Auch Michael Buzzi sah das so: "Wo wir relativ ohne Not sparen können – und das ist bei der Straßenbeleuchtung so – sollten wir das tun." Lehengerichts Ortsvorsteher Thomas Kipp pflichtete bei: "Jede Kilowattstunde, die gespart wird, erspart der Umwelt 700 bis 900 Gramm CO2." Für Michael Götz war das nächtliche Abschalten "längst überfällig". Er war überzeugt, dass sich die Menschen daran gewöhnen werden und betonte: "Jedes Watt, das nicht erzeugt werden muss, ist ein gutes Watt."

Wenigstens am Wochenende an?

Gegen ein Abschalten war Sabine Bösel. Sie wollte wissen, wie viel das Umrüsten der Lampen kostet und plädierte dafür, "andere Möglichkeiten zu suchen, wo wir sparen können". Als Gegenvorschlag brachte sie ins Spiel, die Laternen wenigstens Freitag- und Samstagabend anzulassen, "wenn die Leute wirklich unterwegs sind". Inge Wolber-Berthold wollte die Helligkeit weiter herunterfahren und dafür die Lampen überall brennen lassen.

Situation hat sich geändert

Axel Rombach tat sich schwer mit einer Entscheidung. "Vor einem Jahr wäre ich noch fürs Anlassen gewesen, aber die Situation hat sich geändert", sagte er mit Blick auf Umweltschutz und Energieknappheit durch den Ukraine-Krieg. Dennoch solle die "subjektive Furcht der Bürger nicht unterschätzt werden".

"Wir sind doch keine Insel, die nicht ohne Licht auskommt. Andere schaffen es ja auch", betonte Martin Schuler mit Blick auf andere Gemeinden. Buzzi sah das Abschalten als "einen Akt der Solidarität, den wir schon auch spüren dürfen".

Räte sind sich uneins

Der Rat, der seine Entscheidungen in vielen Fällen einstimmig trifft, zeigte sich bei dieser Abstimmung erneut gespalten: Mit acht Ja- und fünf Nein-Stimmen entschied er mehrheitlich, dass die Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Die Ideen von Bösel und Wolber-Berthold kamen daher nicht mehr zur Abstimmung.

Umstellung wohl erst 2023

Noch haben die Schiltacher aber wohl ein paar Monate Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen: Das Umstellen der Laternen ist laut Stadt aufwenig und könne voraussichtlich erst 2023 erfolgen.

Hier bleibt’s hell

Die Hauptverkehrsstraßen müssen auch weiterhin durchgängig beleuchtet sein. Dazu zählen die Hauptstraße (von der Oberen Bahnhofsbrücke bis zur Abfahrt Ost), die Hohensteinstraße (bis zum Abzweig Eythstraße), die Schramberger Straße (bis zur Bushaltestelle Schlossmühle), Vor Ebersbach (bis zum Abzweig Jahnstraße), die Schenkenzeller Straße (ab dem Rössleberg bis zur Hans-Grohe-Straße) sowie die Hans-Grohe-Straße (ab der B 462 bis zur Tannenstraße). In Vorder- und Hinterlehengericht bleiben nur noch die Durchgangsstraßen beleuchtet.