Für großen Aufruhr hat die Absicht der Gemeinde Schömberg gesorgt, Ruhebänke am oder im Wald abzubauen. Die Kommune begründet dies mit Haftungsfragen. Um dies zu verhindern, ist der Gesetzgeber gefragt.
Die Bestimmungen für den Wald sind nicht einfach zu durchschauen.
Derzeitige Gesetzeslage Momentan ist die Gesetzeslage so, dass Waldbesitzer nicht in Haftung genommen werden können, wenn Spaziergänger zu schaden kommen, zum Beispiel durch einen herabfallenden Ast. Besucher des Waldes müssen mit solch waldtypischen Gefahren rechnen. Darauf machte in der jüngsten Sitzung des Schömberger Gemeinderates Ingel Hormel aufmerksam. Sie leitet im Landratsamt Calw die Abteilung Forstbetrieb und Jagd. Auch auf ausgewiesenen Wegen sind Wanderer auf eigene Gefahr unterwegs. Das heißt, dass der Waldbesitzer keine Verkehrssicherungspflicht hat.
Andererseits muss dieser es dulden, wenn Wanderer in seinem Wald unterwegs sind. Sie haben ein Betretungsrecht. Aus diesem Recht würden jedoch Besucher häufig den Anspruch ableiten, dass Besitzer die Waldwege instand zu halten hätten. „Dies ist aber falsch. Wege im Wald dienen der Zugänglichkeit zum Zwecke der Bewirtschaftung und der Holzabfuhr als reine Wirtschaftswege. Ein Anspruchsrecht der Waldbesucher auf gepflegte Wirtschaftswege zum Zwecke der Begehbarkeit besteht nicht“, teilte Marie Lindenberger, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Anders verhält es sich aber, wenn Bänke, Schautafeln oder Wanderhütten aufgestellt sind. Diese würden zum Verweilen einladen, so Lindenberger. Dann haftet der Waldbesitzer, wenn den Besuchern etwas zustößt. Hier gebe es entsprechende Gerichtsurteile, sagte Hormel in der Schömberger Gemeinderatssitzung. Eine entsprechende Regelung stehe nicht im Gesetz. Auch bei alten von Menschen angelegten Steinbrüchen, oder bei Schranken sei der Waldbesitzer verpflichtet regelmäßig zu kontrollieren und dies auch zu dokumentieren, so Hormel. Ein Waldbesitzer dürfe diese Pflichten an Dritte übertragen, sofern dieser die entsprechende Qualifikation mitbringe.
Die Folgen Diese Rechtslage veranlasste die Gemeinde Schömberg dazu, von den 400 Sitzbänken in allen Ortsteilen etwa 60 abzubauen, um das Risiko für die Waldbesucher zu reduzieren und damit das Haftungsrisiko für die Waldbesitzer auszuschließen. Das sorgte in der Glücksgemeinde für einen Aufschrei.
Mehr Gefahren Warum waren diese Bänke früher kein Problem und jetzt schon? Die Gemeinde Schömberg verweist in einer Pressemitteilung auf extremer werdende Witterungsbedingungen und Umwelteinflüsse. Sie vergrößerten die Gefahren, zumal Schwachstellen in und an Bäumen nicht so einfach erkannt werden können. Darauf verwies in der Gemeinderatssitzung auch der für Schömberg zuständige Revierförster Alex Volkert. So gibt es zwar nicht für Waldwege aber an Straßen und an Gebäuden eine Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer. Volkert zeigte in der Sitzung Bilder von großen Bäumen, die der Forst beseitigte. Sie waren innen morsch, ohne das dies außen zu erkennbar gewesen wäre. „Dicke Bäume an Straßen schließen sich aus“, folgerte der Revierförster. Hormel machte deutlich, dass Bäume mindestens 30 Meter von einer Bebauung entfernt sein müssten. Der Forst fällt deshalb an Straßen die großen Bäume, um Gefahren für Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Suche nach Schuldigen
Gesellschaftlicher Wandel Hormel nannte in der Gemeinderatssitzung noch einen gesellschaftlichen Aspekt, weshalb Waldbesitzer verstärkt auf die Verkehrssicherungspflicht achten müssten. So habe sich die Grundhaltung vieler Menschen geändert. Es werde inzwischen oft nach einem Schuldigen gesucht, wenn etwas passiere.
Wichtig für Besucher Gemeinderat Udo Bertsch (UWV) machte deutlich, dass die Sitzbänke wichtig für Besucher seien.
Politischen Druck gefordert Sein Fraktionskollege Benedikt Teufel forderte, das Thema Verkehrssicherungspflicht im Wald an die übergeordneten Behörden weiterzutragen. Das sei immer wieder Thema, versicherte Hormel: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Auch Bürgermeister Matthias Leyn teilte in der Ratssitzung mit, dass alle informiert seien. Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg, ergänzte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass der Bürgermeister sich an die Abgeordneten der Region im Bundes- und Landtag gewandt habe. Jetzt sei der Gesetzgeber gefragt.
Ein Plus erwirtschaftet Revierförster Volkert teilte mit, dass in diesem Jahr im Gemeindewald etwas mehr als 3000 Festmeter gefällt wurden. 2025 ist eine ähnliche Menge geplant. Vorgesehen waren in diesem Jahr Einnahmen in Höhe von rund 80 000 Euro. Jetzt könnten es laut Prognose sogar 140 000 Euro werden. Im nächsten Jahr rechnet Volkert mit einem Plus von 107 000 Euro.
Gemeinderat Friedbert Stahl (CDU) fragte, wie konstant das Ergebnis der Waldwirtschaft sei. Die Forsteinrichtung gelte für zehn Jahre, antwortete Volkert. In diesem Zeitraum würden rund 3000 Festmeter jährlich gefällt. Nach diesen zehn Jahren werde der Einschlag neu festgelegt. Hormel ergänzte, dass der Holzmarkt stark schwanke. Gemeinderat Jörg Krax (MUZ) warnte davor, Waldflächen und damit Tafelsilber zu verkaufen, da die Gemeinde mit dem Wald Geld verdiene.
Vermüllung Tino Bayer (MUZ) wollte wissen, wie es mit der Vermüllung im Wald aussehe. Das sei wie eine Sinuskurve, antwortete Volkert. Es sei mal mehr mal weniger. Der Müll steige nicht exorbitant an.
Klimawandel Zum Zustand des Waldes sagte Hormel, dass das relativ nasse Jahr 2024 gut für die Bäume gewesen sei. Der Wald habe sich leicht erholt. Aber auch 2024 sei viel zu warm gewesen.