In einigen Städten in Baden-Württemberg sind Besuche von Patienten in Krankenhäusern künftig untersagt. Grund ist das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen. Die Ausnahmen vom Verbot sind streng geregelt.
Stuttgart - Wegen des erhöhten Infektionsgeschehens haben einige Krankenhäuser in Baden-Württemberg sämtliche Besuche von Patienten untersagt. Betroffen sind Kliniken in Mannheim, Ludwigsburg und im Kreis Reutlingen. Dass es noch weitere sind oder werden, kann bei der Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg derzeit keiner ausschließen.
Am Montag hatte die Uni-Klinik Mannheim mitgeteilt, dass wegen der „deutlich gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus“ Krankenbesuche am Universitätsklinikum, am Diako Mannheim und im Theresienkrankenhaus von Dienstag an nicht mehr erlaubt seien.
Bei Kindern ist eine Begleitperson erlaubt
Vom Besuchsverbot könne nur in besonderen Fällen abgewichen werden: So könnten die Angehörigen von Sterbenden und Schwerstkranken nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern sei pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Auch bei Geburten sei weiterhin eine Begleitung durch eine nahe stehende Person möglich.
Bei all diesen Ausnahmen gelte aber die 3-G-Regel, der Zutritt sei nur möglich für Geimpfte, Genesene oder Getestete mit einem aktuellen negativen Corona-Tests.
Bei den RKH-Kliniken in Ludwigsburg war der Besucherstopp bereits am vergangenen Mittwoch verhängt worden – mit ähnlichen Ausnahmeregeln wie in Mannheim. Auch die drei Kreiskliniken im Kreis Reutlingen sowie die Reha-Kliniken in Bad Urach lassen keine Besucher mehr hinein.
In Bad Urach soll es laut dem Südwestrundfunk einen Corona-Ausbruch in der Klinik mit 20 betroffenen Mitarbeitern und 20 infizierten Patienten gegeben haben. „Die Zahl der Besucherbeschränkungen wird angesichts der aktuellen Corona-Lage sicherlich weiter zunehmen“, sagt Matthias Einwag, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft. Dies geschehe, um die Patienten möglichst gut vor dem „Eintrag“ von Corona-Infektionen zu schützen.
Kliniken dürfen in Eigenregie handeln
Laut Corona-Verordnung des Landes ist der Besuch von Krankenhauspatienten mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich. Allerdings können die Einrichtungen von dieser Regel abweichen. „Sie können den Zutritt in Eigenregie regeln, je nach der Situation vor Ort“, sagt Pascal Murmann, Pressesprecher im baden-württembergischen Sozialministerium.
Für Angehörige von Schwerverletzten ist es schwer
Bei den Betroffenen lösen die Einschränkungen mitunter Unverständnis aus: Susanne N. aus dem Landkreis Ludwigsburg berichtete unserer Zeitung, dass ihr Vater vor drei Wochen bei einem Motorradunfall schwer verletzt worden sei. „Er lag auf der Intensivstation in Ludwigsburg, hatte Angst querschnittsgelähmt zu sein und brauchte dringend die Unterstützung durch die Familie“, sagt Susanne N. Von einem Tag auf den anderen seien die Angehörigen von den Besuchen abgeschnitten gewesen, obwohl sie alle geimpft und getestet gewesen seien.
Sie habe Verständnis für den Infektionsschutz, so Susanne N. , man müsse aber auch die Seite der Patienten sehen. Der strenge Besucherstopp für Geimpfte und Getestet sei nicht akzeptabel: „Wenn man lebensgefährlich verletzte Menschen alleine lässt, dann können sie auch seelisch erkranken und es besteht die Gefahr, dass sie sich aufgeben“, meint N. Ihr Vater sei vor kurzem auf eine Normalstation verlegt worden. Besuchen darf sie ihn aber auch dort nicht.