Das Wasserschloss lockt Jahr für Jahr zahlreiche Touristen an. Foto: Steinmetz

Das Wasserschloss in Glatt soll auch für künftige Generationen „erlebbar“ bleiben.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen rund 6,1 Millionen Euro an Fördermitteln freigegeben. 251 620 Euro gehen nach Glatt. Beim Wasserschloss wird laut Pressemitteilung die Sanierung des Daches, des Außenputzes und des Schlossgrabens gefördert.

„Die vielen Kulturdenkmale in unserem Land sind ein bedeutender Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, wird die Ministerin Nicole Razavi in der Mitteilung zitiert.

Zeichen der Wertschätzung

Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Daniel Karrais ist erfreut über Fördergelder, die das Land im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2023 auch im Landkreis Rottweil verteilt. „Die Förderung des Landes zeigt die besondere Wertschätzung unseres kulturellen Erbes auf“, kommentierte der Landespolitiker die Meldung des Ministeriums. Die Förderung sei nicht nur eine gute Nachricht für das Schloss selbst, sondern stärke auch den Landkreis Rottweil als touristisches Ausflugsziel.

Geschichte hautnah erleben

Auch Stefan Teufel, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, begrüßte die Förderung der Denkmalsanierung: „In Rottweil kann man Geschichte hautnah erleben. Daher freue ich mich, dass das Land den Erhalt in unserem Landkreis mit 251 620 Euro fördert. Auch in Zukunft wollen wir eindrucksvolle Bauwerke der Vergangenheit bewundern dürfen. Die Unterstützung des Landes zum Erhalt der Denkmäler trägt dazu ganz wesentlich bei.“

Förderung bis 50 Prozent

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.