Die Energie Baden-Württemberg verlangt nach bisherigem Stand in Stuttgart einen überhöhten Wasserpreis Foto: dpa

Die Energie Baden-Württemberg verlangt nach bisherigem Stand in Stuttgart einen überhöhten Wasserpreis. Der Haus- und Grundbesitzerverein rät, den Aufschlag nur unter Vorbehalt zu zahlen. Das EnBW-Kundenzentrum ist darüber verärgert.

Stuttgart - Die Energie Baden-Württemberg verlangt nach bisherigem Stand in Stuttgart einen überhöhten Wasserpreis. Der Haus- und Grundbesitzerverein rät, den Aufschlag nur unter Vorbehalt zu zahlen. Das EnBW-Kundenzentrum ist darüber verärgert.

Die Entscheidung über die Prüfung des Preisaufschlags der EnBW für Trinkwasser ist nicht endgültig. Der Konzern nimmt zu dem vorläufigen Prüfergebnis des Landeskartellamtes Stellung. Ist es da sinnvoll, die 9,3 Prozent oder rund 22 Cent pro Kubikmeter mehr (mit Steuer) nur unter Vorbehalt zu bezahlen, wie es der Haus- und Grundbesitzerverein rät?

Wer sich von dem in Esslingen ansässigen Kundenzentrum des Konzerns Aufklärung erhofft, der kann enttäuscht werden: „Das Wasser übernimmt im nächsten Jahr sowieso die Stadt Stuttgart, die übernimmt auch den Preis“, erklärt ein freundlicher Berater am Servicetelefon der EnBW (08 00 / 3 62 94 50). Für einen neuen, günstigeren Preis müsse es eine Gesetzesgrundlage geben, „das kann das Amt gar nicht!“, sagt der Kundenberater bestimmt. Überhaupt die Behörde: Die habe Äpfel mit Birnen verglichen, denn natürlich müsse das Wasser hier „schon teurer sein als in Hamburg“. Dann wird das Produkt angepriesen: „Bei der Wasserqualität sind wir spitze. Auch der Herr Hipp bezieht unser Wasser, wissen Sie, der mit dem Breile.“ Und die Vorbehalts-Zahlung? „So was würde ich auf keinen Fall tun!“

Die Kunden in Stuttgart müssen sich noch gedulden

Ein anderer Kundenberater erläutert, dass die Zahlung des Aufschlags unter Vorbehalt „nur schriftlich“ erklärt werden könne. Die EnBW-Pressestelle kann zu Fragen nach dem Trinkwasserpreis nicht weiterhelfen. „Da wir zurzeit noch in der Bewertung des Vorgangs sind, können wir zu Ihren Fragen noch nichts sagen“, heißt es. Verwiesen wird auf die hohen Investitionen – seit 2003 rund 50 Millionen Euro –, die eingespielt werden müssten. Der Haus- und Grundbesitzerverein sieht sich jedenfalls in seiner bereits zur Erhöhung im August 2012 ausgesprochenen Warnung bestätigt. „Die Kartellbehörde folgt der Einschätzung der Stadt, welche Haus und Grund ausdrücklich teilt“, sagt der Vorsitzende Klaus Lang.

Die Kunden in Stuttgart müssen sich jedenfalls noch gedulden. Sollte die vorläufige Entscheidung der Kartellbehörde auch die endgültige sein, kann sie von der EnBW beklagt werden. Die Wasserversorgung Calw, deren Preis von der Kartellbehörde ebenfalls als überzogen angesehen wird, kämpft seit Jahren vor Gericht um ihren Aufschlag. Nach einem Sieg vor dem Oberlandesgericht (OLG) und der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof ist die Calwer Preisfrage wieder vor dem OLG Stuttgart anhängig. Entschieden werden soll im Sommer 2013. Calwer Kunden haben bisher noch keinen Cent Rückerstattung gesehen, obwohl die Kartellbehörde eine 50-Prozent-Rückzahlung wollte. Auch dagegen klagte der Versorger der Hesse-Stadt.

Ein Stuttgarter Haushalt, der bei vier Personen und Mini-Garten etwa 120 Kubikmeter Trinkwasser im Jahr verbraucht, hätte seit der Preiserhöhung im August rund 13 Euro zu viel an die EnBW überwiesen, wenn die Preiserhöhung komplett zurückgenommen werden müsste. Wie der Konzern sich verhält, wenn die vorläufige Entscheidung bestätigt werden sollte, ist offen. Er könnte trotz Klage den Aufschlag zurückreichen. Für die EnBW aber geht es nicht nur um zweistellige Euro-Beträge, sondern um rund 7,5 Millionen Euro jährlich.