Ans Wassernetz angeschlossen zu werden, kostet Geld – nun deutlich mehr als früher. Foto: © Romolo Tavani - stock.adobe.com

Die Erschließungsbeiträge für Wasser und Abwasser in Simmozheim steigen nach 20 Jahren deutlich.

20 Jahre lang betrug der Kanalbeitrag in Simmozheim konstant 2,10 Euro pro Quadratmeter. Steigende Kosten allerorten, so auch jetzt bei der anstehenden Erschließung des neuen Baugebiets Mittelfeld III, zwingen dazu, die bisherigen Herstellungsbeiträge anzupassen und die Beitragssatzung neu zu fassen, und zwar rückwirkend ab 1.Januar 2023.

Der neue Kanalbeitrag liegt jetzt bei 4,44 Euro je Quadratmeter und somit um rund 110 Prozent höher als bisher. Die Grundlagen der Beitragsberechnung: Erschließungsbeiträge werden fällig für die grundsätzliche Möglichkeit, ein bebaubares Grundstück überhaupt an die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung anzuschließen. Diese Einmalzahlungen an die Gemeinde sollen deren bisherige und auch die künftigen Investitionskosten zu einem gewissen Teil refinanzieren. Die komplexen Details sowie die äußerst aufwendigen und anspruchsvollen Berechnungen zur „Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag“, so der sperrige Titel, erläuterte Kämmerin Renate Meier dem Simmozheimer Ratsgremium in der jüngsten Sitzung.

Bis 2035 festgelegt

Alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer – die Geltungsdauer der neugefassten Satzung wurde bis 2035 festgelegt – der gemeindlichen Wasser- und Abwasserinfrastruktur haben durch ihre einmaligen Beiträge gleichermaßen zu den Kosten beizutragen, so Meier. Die Berechnungsfaktoren für die Beiträge ergeben sich aus den gesamten bisherigen und zukünftigen Herstellungskosten sowie aus den Flächen aller angeschlossenen und künftig noch anzuschließenden Grundstücke.

Der Beitrag für ein Grundstücks wiederum errechnet sich aus der Nutzungsfläche gleich der Grundstücksfläche, multipliziert mit dem Nutzungsfaktor (NF), der nach der Geschosszahl des Gebäudes variiert. Weiter enthält die Satzung unter anderem die künftigen Kosten und künftige, zu erschließende Flächen, ersichtlich zum Beispiel aus dem Flächennutzungsplan.

Bis zu 200 Prozent mehr

Wie die Kläranlage und die Regenbecken zugeordnet werden, ist explizit festzulegen. Ebenso die Preissteigerungsrate über die Laufzeit der Satzung sowie der kommunale Eigenanteil, der Anteil der Straßenentwässerung und noch einige weitere Parameter. „Die Satzung kann rückwirkend vom 1. Januar 2023 in Kraft treten, weil der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im Dezember 2022 die Wasser- und Abwassergebührensätze angepasst hat“, sagte Meier.

Einstimmig beschloss der Rat die neue Satzung. Für den Anschluss an die Wasserversorgung erhöht sich der einheitliche Brutto-Beitrag von 2,10 Euro auf jetzt 4,49 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche. Der Kanalbeitrag für Abwasser, das über die Kanäle, die Sammler und die Regenüberlaufbecken in die Kläranlage fließt, erhöht sich von 2,10 Euro auf 4,44 Euro pro Quadratmeter. Am stärksten, nämlich um 200 Prozent, steigt der Beitrag für die Anschlussmöglichkeit nur für Schmutzwasser, wenn Regenwasser etwa auf dem Grundstück gut versickern kann, nämlich von bisher 1,00 Euro je Quadratmeter um 200 Prozent auf neu 3,01 Euro je Quadratmeter.

Rechtlich gesichert

„Sind die Straßenflächen gemessen worden?“, fragte Chris Laich (UW). „Das sind Modellrechnungen, die nicht explizit in Simmozheim gemacht wurden, die jedoch rechtlich gesichert so zu verwenden sind“, erklärte Meier. Was Beitragsobergrenze bedeutet, wollte Ralf Brandmeier (UW) von der Kämmerin wissen. „Das ist das, was Bürger und Bauherren bis 2035 an Beiträgen erwarten dürfen“, so die Chefin der Simmozheimer Finanzen.