Die Sommer in Deutschland werden wärmer. Und trockener. Das hat Folgen, auch für den Kreis Calw. In drei der vergangenen vier Jahre erließ das Landratsamt Verbote in Sachen Wasser.
Alle Jahre wieder erlässt der Kreis Böblingen pünktlich zum Sommer ein Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen.
Heißt: Vom 1. Juni und bis Ende September ist es nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zu schöpfen, um Gärten oder Felder zu bewässern.
Im Kreis Böblingen ist das nichts Neues. Bereits seit 1993 gelten solche Einschränkungen jährlich. Der Grund: Zwar entspringen dort viele Bäche, im Quellgebiet führen diese allerdings noch wenig Wasser; zudem versickert viel im Untergrund.
Die Folge: Gewässer können austrocknen, das ökologische Gleichgewicht gerät in Gefahr.
Die entsprechende Meldung, die in dieser Woche aus dem Böblinger Landratsamt kam, ist insofern weder überraschend noch beunruhigend.
Erstmals im Sommer 2022
Dass Wasserknappheit seit einigen Jahren auch im Kreis Calw zum Thema geworden ist, gibt dagegen schon zu denken.
Im Sommer 2022 war erstmals überhaupt im Kreis Calw ein Wasserentnahmeverbot verhängt worden. Und im Sommer 2023 gleich nochmals. Zuvor war dies noch nie vorgekommen, hatte das Calwer Landratsamt damals auf Anfrage erklärt.
2024 fielen die Pegelstände der Gewässer nicht so niedrig aus, Einschränkungen gab es in diesem Jahr nicht. Im darauffolgenden allerdings schon.
Vom 11. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025 verbot das Landratsamt einmal mehr die Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, weil die Wasserstände aufgrund der trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken waren.
„Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig“, hieß es damals.
Zudem machte das Landratsamt darauf aufmerksam, dass das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen – etwa zum Zweck der Entnahme – grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Regelung, die zuvor niemals nötig gewesen war
2026 könnte nun das vierte von fünf Jahren sein, in dem eine solche Regelung in Kraft tritt. Eine Regelung, die zuvor niemals nötig gewesen war.
„Wenn es weiterhin so trocken bleibt, werden wir reagieren“, erklärte Mara Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Anfrage unserer Redaktion. „Das Landratsamt hat das Wasserdargebot im Blick und kann, sofern erforderlich, mit einer Rechtsverordnung die Wasserentnahmen aus Gewässern einschränken.“
Die Indizien sprechen dafür, dass es dazu kommen dürfte. „Das Frühjahr war deutlich zu trocken, insbesondere Januar, März und April. Auch der Mai ist wieder deutlich zu trocken“, führte die Sprecherin aus.
Derzeit bewegten sich die Pegelstände der Gewässer im Kreis Calw bereits „im unteren Bereich des Mittelwertes der niedrigsten jährlichen Abflüsse“, so Müssle.
Und: Die Wasserstände seien für diese Jahreszeit zu niedrig.