Die Stadtwerke Schramberg wollen weiterhin Wasser aus zwei Tiefbrunnen in Mariazell entnehmen. Ohne einen Kostenausgleich will dies die Gemeinde Eschbronn nicht mehr hinnehmen.
In der Sitzung des Gemeinderats lag den Räten ein Antrag der Stadtwerke Schramberg für eine erneute wasserrechtliche Erlaubnis vor. Sie wollen mit der Entnahme von Wasser aus den Tiefbrunnen I und II in Mariazell die öffentliche Wasserversorgung der Stadt sicherstellen.
Wie Bürgermeister Franz Moser erläuterte, laufe die bisherige Erlaubnis aus, weshalb die Stadtwerke eine Verlängerung um weitere 30 Jahre beantragt hätten. Der Antrag sei der Gemeinde Mitte Juni vom Umweltschutzamt des Landratsamts Rottweil, die Genehmigungsbehörde sei, zugestellt worden. Mit dem Hinweis, eine Stellungnahme abzugeben.
Plus Wasserschutzgebiet
Verbunden mit der Wasserentnahme sei die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes, schilderte der Bürgermeister. Für die beiden Tiefbrunnen betrage sie eine Fläche von rund 272 Hektar. Hinzu komme noch ein Wasserschutzgebiet, das den Bereich Oberlocherhof abdecke und die Wasserqualität eines Tiefbrunnens der Stadt Schramberg im Bereich Schönbronn schütze.
Problematischer als die Größe sei die Lage der Wasserschutzgebiete. „Sie umfassen die Ortslage von Mariazell und einen wesentlichen Teil der landwirtschaftlich, sowie für eine städtebauliche Entwicklung nutzbaren Flächen. Die Wasserschutzgebiete betreffen somit Flächen, bei denen der Schutz erhebliche Restriktionen für die Gemeinde hat“, verdeutlichte Moser. Bedacht werden müsse auch, dass im Gemeindegebiet Eschbronn ausschließlich die Stadtwerke Schramberg Trinkwasser für deren öffentliche Wasserversorgung entnähmen. Das Wasservorkommen in Eschbronn diente somit nicht der Eschbronner Bevölkerung und auch nicht deren Einrichtungen.
Ausgleich nun ein Thema
Einen Ausgleich für diese Nachteile gebe es bislang nicht und sei im Antrag künftig nicht vorgesehen. „Die Kosten für den Schutz und die Sicherstellung der Qualität des Trinkwassers trägt allein die Gemeinde Eschbronn und die in der Nutzung eingeschränkten Grundstückseigentümer. Und es ist zu befürchten, dass die Vorschriften weiter verschärft werden. Für die uns entstehenden Kosten wollen wir einen fairen Ausgleich von der Stadt“, verriet der Bürgermeister die Ansicht der Verwaltung.
Für Ratsmitglied Axel Auber war es keine Frage, dass die Gemeinde Eschbronn einen Kostenausgleich brauche und haben müsse. Er wollte wissen, ob es hierfür Richtwerte gibt, wie ein solcher finanzieller Ausgleich aussehen könne.
Rathaus erhält Aufgabe
Laut Moser stelle es einen erheblichen Unterschied dar, ob sich Wasserschutzgebiete in Waldflächen befänden, wo es kaum Restriktionen gebe. „Bei uns ist das aber so, dass ein großer Teil innerhalb des Ortsetters liegt“, informierte der Bürgermeister.
Einstimmig beauftragte das Ratsgremium die Verwaltung, eine Stellungnahme mit dem Hinweis auf die erheblich entstehenden Kosten für die Gemeinde und betroffene Grundstücksbesitzer abzugeben und eine angemessene Kostenerstattung einzufordern.