Geld verdienen für den Restaurantbesuch? Bei so einem Angebot wird mancher skeptisch - zu Recht. Foto: HAKINMHAN/ Shutterstock

Polizei warnt: Gefälschte Internetplattformen greifen Daten ab. Nutzer zum Aufpassen angehalten

Region - Im Restaurant essen und damit Geld verdienen? Immer mehr Facebook-Nutzer entdecken in ihrer Timeline Werbeanzeigen, über die Testesser gesucht werden. Die Anzeigen stammen von einem angeblichen Berliner Unternehmen namens "Cash for Food". Von "Alle Testessen 100 Prozent gratis und bis zu 25 Euro Aufwandsentschädigung pro Bewertung" ist dort die Rede. Das Angebot klingt ebenso verlockend wie fragwürdig. Was steckt dahinter?

Die erst 2020 angelegte Facebookseite des Unternehmens ist so gut wie leer: "Werbeagentur Cash for Food, Amanlisweg 12, 12685 Berlin", steht im Impressum. Besser sieht die Homepage aus: Diese wirkt zumindest auf den ersten Blick professionell und ist gut bestückt. "Sie möchten für Ihr Essen nichts bezahlen und noch Geld erhalten, inklusive Ihrer selbst gewählten Begleitperson? Dann Sind Sie hier genau richtig!" Damit wirbt der Betreiber.

Handelt es sich also um eine Werbeagentur, die auch noch Testesser an Restaurants vermittelt? "Cash for Food ist ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Spezialisten für Werbung, Vertrieb, Marketing, Design und Technik, die gemeinsam eine Plattform im Bereich Essen testen erschaffen haben", so die schwammige Beschreibung.

Werden Nutzer unter falschem Vorwand geködert?

Wir probieren es aus. Bei der Anmeldung klickt sich der Nutzer nun durch eine Liste von "Personenbezogenen Einladungsmerkmalen". Will der Testesser Fischgerichte, Fleischgerichte und Milchprodukte probieren? Hat er eine Behinderung oder eine Lebensmittelintoleranz?  Wer sich durch den Fragenkatalog klicken möchte, kann das tun, der "Weiter"-Button lässt sich aber auch betätigen, wenn man die Fragen ignoriert.

Ein grüner Balken zeigt auf der nächsten Seite an, dass 100 Prozent erreicht sind - von was auch immer. Fertig zum Durchstarten als Testesser ist man nämlich noch nicht. "Wählen Sie bitte Ihre Gratis-Leseprobe für nur 6 Ausgaben. Allein durch Ihre Zustimmung für die Zustellung von 6 Gratis Leseproben erwirken Sie eine dauerhaft kostenfreie Lifetime-Mitgliedschaft bei Cash for Food." Es gibt keine Möglichkeit, diesen Schritt zu überspringen.

Mitgliedschaft nur gegen Zeitschriften-Abo

Nehmen wir also die Nummer eins: Sport Bild. Die Nutzerkonto-anlegen-Seite möchte Namen, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des zukünftigen Testessers und Leseprobe-Empfängers wissen. "Die Gratis Leseprobe kann innerhalb der ersten 6 Gratisausgaben fristgerecht an support@cashforfood.de gekündigt werden und verlängert sich in diesem Fall nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement", heißt es in den Liefervereinbarungen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die sechsmalige Leseprobe muss aktiv gekündigt werden, um sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo zu verwandeln. Ist so was überhaupt erlaubt?

Wir wollen nachfragen. Im Impressum steht eine Telefonnummer. Wer die mal googelt, findet eine ganze Reihe ähnlicher Agenturen, - zum Beispiel "Cash for Style" oder "Animal-big-Picture" -, die die gleiche Nummer, jedoch unter teils anderem Inhabernamen angegeben haben.

Am Ende der Leitung nuschelt jemand den Unternehmensnamen in den Hörer. Ob es sich um den im Impressum genannten Inhaber Richard Schönau handelt, ist unklar. Schon zu Beginn der Nachfrage nach dem Abo wird er aufbrausend. "Wie bitte? Abo? Das ist eine Gratis-Leseprobe und sonst nichts", schnauzt er in den Hörer. "Ich weiß nicht, was es überhaupt zu fragen gibt, wir haben schließlich eine Webseite."

Auf die Frage, wann der Nutzer mit der ersten Einladung zum Testessen rechnen könne, folgt die Antwort: "Melden Sie sich an, dann werden Sie das schon sehen."

Der Herr am Telefon rät uns, richtig zu recherchieren. Wir taten dies und kamen zu folgendem Ergebnis: In mehreren einsehbaren Unternehmensregistern war "Cash for Food" nicht zu entdecken. Auf "Trustpilot", einer Webseite für Kundenbewertungen, finden sich einige wenige Kommentare zu "Cash for Food": "Sehr unseriöse Seite, seit der Anmeldung sind 4 Monate vorbei und man hat keine einzige Anfrage bekommen. Kunden werden nur gelockt um Abos's abzuschließen. Vorsicht ist geboten!!!!", schreibt ein Nutzer. Ein anderer: "Vorwarnung: es kommt mir unseriös vor und mit Anmeldung auf deren Plattform musst du eine Zeitung abonnieren."

Viele Punkte auf der Seite sind abnahmfähig

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht (TIV) bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigt sich auf Nachfrage skeptisch. "Die Seite könnte gut ein Fake sein", meint er. Und nein, eine Gratis-Leseprobe nach Ablauf der Frist kostenpflichtig zu verlängern, sei nicht zulässig. "Viele Punkte auf dieser Seite sind abmahnfähig", erklärt er. 

Die mehr als ausführliche Datenschutzerklärung beschreibt umfangreich, zu welchen Zwecken Daten gesammelt werden. Zusammenfassend sei das für "Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Internetseite". "Datenverarbeitung muss zweckgebunden sein", sagt Buttler. "Hier weist das Unternehmen zwar in den AGB darauf hin, dass Daten zu Werbezwecken gesammelt werden, das kommt für den Nutzer aber überraschend." Es habe mit dem eigentlichen Zweck der Anmeldung nichts zu tun. Auf der Seite gehe es schließlich um Testessen.

"Da passt einiges nicht zusammen"

"Wenn man ins Schwimmbad geht, erwartet man ja auch nicht, in der Umkleidekabine eine Versicherung verkauft zu bekommen." Das sei ähnlich. Rufe das Marktforschungsinstitut an, sei klar, dass Daten gesammelt werden. Der Nutzer dürfe jedoch nicht unter einem falschen Vorwand "geködert" werden. Außerdem sei nicht genannt, wie viel Geld der Testesser durch seine Rezension verdiene. "Da steht nur 'bis zu 25 Euro'", sagt Buttler. Es könne also auch weniger sein.

Ebenfalls auffällig sei die angegebene Umsatzsteuer-ID. Hier findet sich eine elfstellige Zahl, die Nummer bestehe für gewöhnlich jedoch aus zwei Buchstaben und neun Nummern. Unter dem Namen des Inhabers habe er keine Informationen gefunden. Seine Einschätzung: "Da passt einiges nicht zusammen."

Wir haben den Inhaber von "Cash for Food" unter der angegebenen Telefonnummer mit den Recherche-Ergebnissen konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Dieser legte jedoch kommentarlos auf.

Genaues Hinschauen ist gefragt

Sollte man prinzipiell skeptisch werden, wenn man sich bei Anmeldungen auf Seiten für gratis Leseproben von Magazinen registrieren muss, die nichts mit der eigentlichen Anmeldung zu tun haben? "Selbstverständlich", sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Daten sind mittlerweile eine richtige Währung geworden. Daher sollte man sich grundsätzlich überlegen, wo man seine Daten zu welchen Zwecken weitergibt."

Es gebe Online-Shops und andere Internetplattformen, die so gut gemacht seien, dass es schwer sei, diese als Fälschung zu erkennen. "Trotzdem lohnt sich für den Nutzer oft ein Blick ins Impressum von fragwürdigen Internetseiten", erklärt Schmidt. Dort solle man auf die genaue Adresse und Angaben achten. Auch Widerrufsrecht oder die AGB können Hinweise liefern.

"Alle diese Informationen sollten auf einer seriösen Seite schnell und einfach zu finden sein. Darüber hinaus empfehlen wir allen, auch nach dem Shop oder Anbieter zu googeln: So kann man oft herausfinden, wenn ein Anbieter problematisch ist. Wichtig: Bei geringstem Zweifel auf keinen Fall etwas bestellen oder seine Daten auf der Seite eingeben." Gratis-Abos können neben Gewinnspielen und vielen Apps richtige Datenkraken sein, gibt Schmidt zu bedenken. "Hierbei also immer zuerst darüber nachdenken, wer welche Daten und zu welchem Zweck sammelt und womöglich weitergibt."

Problematische Internetseiten könne jeder melden, zum Beispiel der Internet-Beschwerdestelle oder einer Verbraucher-Zentrale. "Das sollte auch jeder auf jeden Fall tun, damit andere nicht zum Opfer werden. Das ist auch entscheidend, damit Täter verfolgt werden können."

Und das Wichtigste noch mal zum Schluss: So verlockend ein dubioses Angebot auch klingen mag, "selbstverständlich sollte man dann auch selbst keine Daten auf einer solchen Seite eingeben."