Heutzutage ist es eher eine Seltenheit, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wer zudem mit Haustieren eine neue Bleibe sucht, muss oft in den sauren Apfel beißen. Doch warum stellt das Halten von Tieren für viele Vermieter ein Problem dar? Ein Experte erklärt die Hintergründe.
Laut einer Studie des Informationsportals Onlinecasinodeutschland.com sind nur in jedem sechsten Mietinserat in Deutschland Haustiere ausdrücklich erlaubt. Das entspricht 16,4 Prozent der Mietinserate. Dürfen Vermieter das Halten von Haustieren verbieten? Das erklärt Rechts- und Fachanwalt Stefan Haller von der Anwaltskanzlei Neudeck, Haller und Glaßbrenner in Schramberg-Sulgen.
Grundsätzlich dürfen Vermieter das Halten von Haustieren nicht verbieten. „Es bedarf laut Bundesgerichtshofs für den Ausspruch eines Verbots stets einer Einzelfallbetrachtung. Dabei sind Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie die Art und Größe der Wohnung zu berücksichtigen“, so Haller.
Ein Mieter ist jedoch berechtigt, Kleintiere wie Hamster oder Schildkröten, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung zu halten. Hierunter fallen auch exotische Tierarten wie Schlangen oder Echsen, solange sie ungiftig und damit für andere nicht gefährlich sind.
Hunde und Katzen brauchen eine Erlaubnis
Anders sieht es bei Hunden und Katzen aus: Dafür braucht der Mieter auf jeden Fall eine Erlaubnis des Vermieters. Allerdings darf die Haltung nur verweigert werden, „wenn sachliche Gründe gegen die Haltung des konkreten Tieres sprechen“, so Haller. Zu den Gründen zählen die Störung der Nachbarschaft oder eine mögliche Beschädigung der Wohnung.
Was passiert, wenn sich der Vermieter nach der Erlaubnis anders überlegt?
Eine Meinungsänderung? Das steht dem Vermieter tatsächlich zu. Er ist nämlich stets berechtigt, „eine zuvor erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen“, erklärt Haller. Allerdings nur dann, „wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass von dem Tier erhebliche Störungen, Gefährdungen oder Sachschäden ausgehen“.
Es kommt hinzu, dass diese Erlaubnis nur für das zum Zeitpunkt des Einzugs des Mieters gehaltene Tier gilt. Sollte zum Beispiel der Hund sterben, ist der Mieter nicht automatisch berechtigt, sich einen neuen Hund in die Wohnung zu holen. Er benötigt in diesem Fall erneut die Erlaubnis des Vermieters.
Wenn ein Mieter hartnäckig genug ist und mit der Verweigerung der Erlaubnis nicht einverstanden ist, kann er rechtlich dagegen vorgehen. „In diesem Fall entscheidet der zuständige Richter, ob der Vermieter im Hinblick auf das konkrete, vom Mieter gehaltene Tier zur Erlaubnis, dessen Haltung verpflichtet ist oder nicht“, erklärt Haller.
Ist der Mieter verpflichtet eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich kann der Vermieter, wenn er die Tierhaltung erlaubt, den Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung verlangen. „Das dient nicht nur dem Schutz des Vermieters und Dritter, sondern auch dem Tierhalter“, führt der Experte aus. Es wäre daher im Interesse des Mieters, eine solche Versicherung abzuschließen – besonders bei größeren Tieren wie Hunden. Eine solche Versicherung schützt vor „finanziellen Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse“, wie Haller erklärt. Sie sollte für den Mieter keinen großen Aufwand verursachen, da Haustiere oft in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden können.
Kann der Vermieter den Mietvertrag wegen unerlaubter Tierhaltung kündigen?
Die Antwort lautet: Ja. Wie der Rechtsanwalt erklärt, ist der Vermieter durchaus berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn er die Tierhaltung ausdrücklich verboten hat und der Mieter diese dennoch fortsetzt. Das gleiche gilt, wenn das Tier gegen den Hausfrieden und die Hausregeln verstößt und trotz Abmahnungen weiterhin stört. In diesem Fall könnte der Vermieter laut Hallers Aussage den Mietvertrag kündigen.