Wie hoch wird der Preis für die Tests sein? Foto: Sven Weyer / shutterstock.com

Ab Oktober fallen die kostenlosen Bürgertests weg. Von da an müssen die meisten Menschen selbst für die Testung bezahlen. Mit welchen Kosten ist hierbei zu rechnen?

Ab wann kosten die Corona-Tests?

Die Corona-Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sein. Darauf haben sich Bund und Länder am 10. August geeinigt. Allerdings erhalten Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, auch weiterhin Gratistests. Darunter fallen zum Beispiel Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Was werden die Tests kosten?

Wie viel die Corona-Tests ab Oktober kosten werden, lässt sich nicht genau sagen. Schließlich können die Anbieter die Preise selbst festlegen. Es ist jedoch denkbar, dass die Kosten auf das Niveau vor der Einführung der kostenlosen Bürgertests klettern werden. Damals bewegten sich die Preise für einen Antigenschnelltest zwischen 15 und 50 €. PCR-Tests sind in der Regel teurer und kosten zwischen 60 und 100 €. Je schneller das Ergebnis bei einem PCR-Test vorliegen soll, desto höher ist der Preis. Für ein PCR-Testergebnis innerhalb von einer Stunde können so auch höhere dreistellige Summen anfallen. Insgesamt wird sich die Preisgestaltung wahrscheinlich auch an der Nachfrage und der Verfügbarkeit von Teststationen orientieren.

Lesen Sie auch: Wie lange ist ein PCR-Test gültig?

Wo wird die Testpflicht eingeführt?

Die Bundesregierung hat am 10. August gemeinsam mit den Ländern beschlossen, die 3G-Regel spätestens am 23. August umzusetzen. Das heißt, es haben nur noch geimpfte, genesene und getestete Menschen Zutritt zu gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dies umfasst laut dem Beschluss unter anderem den Besuch in Krankenhäusern, die Innenbereiche der Gastronomie oder auch Fitnessstudios. Des Weiteren gilt die 3G-Regel bei Veranstaltungen oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich dann testen lassen. Zwar können die Länder bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 die 3G-Regel außer Kraft setzen, was jedoch konkret umgesetzt wird, bleibt den Landesregierungen selbst überlassen. In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel unabhängig von der Inzidenz. Welche Beschlüsse in den anderen Bundesländern gefasst wurden, können Sie hier nachlesen.

Lesen Sie jetzt weiter: Darf man vor einem PCR-Test rauchen, Alkohol trinken und essen?