Vor dem Hechinger Amtsgericht musste sich ein Mann aus Meersburg verantworten. Da seine Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wurde er freigesprochen. Foto: Kauffmann

Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Was am 12. August 2023 wirklich passiert ist, konnte nun nicht mehr ausreichend festgestellt werden. Vor Gericht bedeutete das: Im Zweifel für den Angeklagten.

Kennengelernt hatten sich die Albstädterin und der Meersburger in einer Therme am Bodensee, in welcher der Angeklagte seinerzeit als Bade- und Saunameister arbeitete. Die kamen nach kurzer Zeit überein, dass sie Geschlechtsverkehr miteinander haben wollten; da der Mann damals noch verheiratet war, kam seine Wohnung dafür nicht in Betracht. Worauf sich die Zwei auf den Weg zu ihrer Wohnung machten. Nach Albstadt.